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Perfekt versorgt bei Inkontinenz –
so geht es in der häuslichen Pflege

Eine individuelle Versorgung bei Inkontinenz trägt auch in der häuslichen Pflege zu mehr Lebensqualität für den Betroffenen bei. Zudem fällt die medizinisch notwendige Versorgung unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, wobei es einige Punkte im Ablauf zu beachten gibt.

von der HARTMANN Online-Redaktion

In der Gruppe der über 65-Jährigen ist Inkontinenz eine der häufigsten Alterskrankheiten und oft ergibt sich daraus auch langfristig eine Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Pflege durch Angehörige stößt dann häufig an ihre Grenzen. Inkontinenz ist daher auch der Grund für jeden zweiten Umzug in ein Pflegeheim.

Während in der stationären Altenpflege die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln gut organisiert ist, z. B. mit ManagementSystemen wie HILMAS, sieht die Situation in der häuslichen Pflege oft anders aus. 

Viele ambulante Pflegedienste werden bei neuen Kunden mit der Situation konfrontiert, dass die Patienten gar nicht oder zumindest nicht optimal versorgt sind. Und oft bezahlen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen die Hilfsmittel aus eigener Tasche. Dabei ist eine gute Inkontinenzversorgung mit hochwertigen Produkten auch im häuslichen Bereich problemlos realisierbar, denn es besteht eine grundsätzliche Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.

Immer zuerst zum Arzt

Erster Ansprechpartner ist zunächst der Arzt, der beurteilt, ob eine Inkontinenz vorliegt. Ist dies der Fall, kann er ein Rezept für die Inkontinenzversorgung ausstellen. Dort muss folgendes eingetragen sein: zum einen „Inkontinenzversorgung“ oder noch besser „aufsaugende Inkontinenzversorgung“ und zum anderen die Diagnose.

Wie lange ein Rezept gültig ist, hängt übrigens von der jeweiligen Kasse ab. Tipp: Beim Arzt möglichst nach einer „Dauerverordnung“ fragen. 

Beratung ist oberstes Gebot

Mit seinem Rezept kann der Betroffene oder einer seiner Angehörigen nun mit einem sogenannten „Leistungserbringer“ Kontakt aufnehmen. Das wird für viele die Apotheke oder das Sanitätshaus vor Ort sein, kann aber auch ein Hersteller wie ­HARTMANN mit seiner Website MoliCare.de sein. 

Wichtig ist, dass der Leistungserbringer einen Vertrag mit der Krankenkasse des Betroffenen hat. Nicht alle Apotheken und Sanitätsfachgeschäfte arbeiten – im Gegensatz zu HARTMANN – mit allen gesetzlichen Kassen zusammen. Informationen dazu bieten die Kassen meist auf ihren Websites oder am Servicetelefon.

Die Aufgabe des Leistungserbringers ist nicht nur eine reine Belieferung mit Produkten, sondern der komplette Service rund um die Inkontinenzversorgung.

Dies beginnt im ersten Schritt mit einem ausführlichen Beratungsgespräch – persönlich vor Ort in der Apotheke oder telefonisch. Die Berater besprechen mit dem Betroffenen oder dessen Angehörigen die medizinische Situation, das häusliche Umfeld, die aktuelle Versorgung und weitere Themen, um dann ganz individuell die geeigneten Produkte vorschlagen zu können.

Davon gehen dann Muster in verschiedenen Größen an den Betroffenen, damit er alle Optionen testen kann. Hat er sich für ein Hilfsmittel entschieden, startet der Leistungserbringer die Lieferung nach Hause. Auch sie ist Teil des Leistungsspektrums. 

Wer bezahlt was?

Eine wichtige Frage ist immer das Geld. Die Kasse übernimmt bei Inkontinenz die Kosten für eine „wirtschaftliche und medizinisch notwendige Versorgung“. Wie diese im Detail aussieht, entscheidet der Leistungserbringer auf Grundlage der durchgeführten Beratung und Anamnese. Er schlägt dem Betroffenen in der Regel zwei Arten einer von der Kasse bezahlten Inkontinenzversorgung vor, z. B. ein zweiteiliges System aus Einlage und Netzhöschen oder einen Inkontinenzslip.

Die „medizinisch notwendige“ Saugkapazität

Beim Beratungsgespräch werden auch die Trinkgewohnheiten und damit die tägliche Trinkmenge erfasst. Aus ihr ergibt sich dann, welche Saugstärken die Produkte als medizinisch notwendige, von der Kasse übernommene Leistung bieten müssen. Wünscht der Versorgte höhere Saugstärken, muss er für diese eine Aufzahlung entrichten.

Graphik medizinisch notwendige Saugkapazität

Tipp: Erhält der Betroffene beim gewählten Leistungserbringer z. B. keine Muster oder keine Versorgung, mit der er zurechtkommt, kann er jederzeit zu einem anderen Leistungserbringer wie z. B. HARTMANN wechseln.

Der Kunde erhält immer die Menge, die für ihn medizinisch notwendig ist, und muss einzig eine Zuzahlung leisten, wie sie für jedes Hilfs- oder Arzneimittel geleistet werden muss. Sie beträgt 10 % des Rezeptwerts, der sich aus der Pauschale ergibt, mit der der Leistungserbringer von der Kasse vergütet wird. Sie liegt aktuell im Durchschnitt bei rund 21 Euro pro Monat, womit die monatliche Zuzahlung circa 2,10 Euro beträgt. 


Natürlich besteht immer die Möglichkeit, auf Wunsch eine individuelle, über das „Notwendige“ hinausgehende Versorgung zu erhalten, die mehr Komfort, Sicherheit oder Diskretion bietet. Für diese ist dann allerdings vom Versicherten eine Aufzahlung zu leisten, wenn die Kosten die Pauschale übersteigen.

So werden beispielsweise Pull-ups, also Inkontinenzhosen, die sich wie Unterwäsche anziehen lassen, in der Regel nicht von der Kasse vergütet, von den Betroffenen aufgrund ihres hohen Komforts aber sehr geschätzt. Informationen über diese Optionen bekommt man beim Leistungserbringer.