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Die Pflege stärken – mit
den neuen Pflegekammern

Mit der Errichtung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz wurde in Deutschland Pflegegeschichte geschrieben. Pflegekräfte haben damit eine selbstständige und kraftvolle Interessenvertretung. Gemeinsam den Pflegeberuf stark zu machen, das ist das Ziel, das mit einer Bundespflegekammer weiter verfolgt werden soll.

von der HARTMANN Online-Redaktion
Seniorin im Rollstuhl

„Die Bundespflegekammer wird das oberste Vertretungsorgan der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen sein und als solches die Interessen der geschätzt 1,3 Millionen Pflegenden im Land vertreten. Sie wird die Vertretung aller Landespflegekammern auf Bundesebene sein. Damit nimmt die Selbstverwaltung der beruflich Pflegenden Einfluss auf bundespolitische Themen mit dem Ziel, die Anliegen des Pflegeberufsstandes und die Anliegen der Pflegeempfänger voranzutreiben.“ So ist es auf der Website www.bundespflegekammer.de zu lesen.

Grundlage dieser Organisation auf Bundesebene sind zunächst die Landespflegekammern. Die erste von ihnen wurde im Dezember 2014 mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag errichtet. Seit dem 1. Januar 2016 haben die Pflegenden in Rheinland-Pfalz damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten.

„Durch den Aufbau dieser Kammer erhält erstmals die Pflege eine Stimme, kann ihre beruflichen Belange autonom regeln und bekommt die Möglichkeit, auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen zu agieren“, meint die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung.

Landespflegekammer plädiert für Gründung der Bundespflegekammer

Im Rahmen des Pressegesprächs zur Eröffnung des Deutschen Pflegetags 2017 hat sich Kammerpräsident Dr. Markus Mai, im Namen der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, vehement für die Errichtung einer Bundespflegekammer ausgesprochen. Gemeinsam mit anderen Akteuren der Pflege, wie Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, fordert Mai eine institutionalisierte Interessenvertretung für die Pflegenden auch auf Bundesebene.

„Neben der notwendigen klaren Positionierung in den einzelnen Bundesländern müssen auch zwingend der Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung von uns Pflegenden direkt über unsere Forderungen informiert werden. Gerade auf Bundesebene werden viele Weichen für die Pflege, aber auch für das gesamte Gesundheitssystem, gestellt. Um unsere Stimme vernehmbar einbringen zu können, brauchen wir die Bundespflegekammer“, betont Mai.

Die Bundespflegekammer wird, als Spitzenorganisation der pflegerischen Selbstverwaltung auf Bundesebene, das berufliche Zusammengehörigkeitsgefühl der professionell Pflegenden stärken, fachliche und berufspolitische Aktivitäten länderübergreifend strategisch ausrichten und die pflegerische Versorgung der Gesellschaft auf nationaler Ebene gestalten. Pflegekammern fördern mit der Vielzahl ihrer Aufgaben den Professionalisierungsprozess der Pflege in Deutschland und sichern die bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung in der Gesellschaft. „Wir müssen auch auf Bundesebene dafür sorgen, dass eine sachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sichergestellt ist“, ist sich Mai sicher.

Für den Gründungsprozess der Bundespflegekammer (in Gründung) soll, nach Ansicht der Vertreterversammlung der Kammer in Rheinland-Pfalz, eine „Gründungskonferenz zur Errichtung der Bundespflegekammer“ mit mindestens den Vertretern der bereits vollständig etablierten Kammern (d.h. in Bundesländern in denen es bereits Gesetze zur Errichtung von Landespflegekammern gibt) gebildet werden.
Zwei Hände halten sich

Vielfältige Aufgaben

Die Gründungskonferenz könnte demnach unter anderem folgende Aufgaben haben:
  • Erstellung der erforderlichen Grundlagen zum Start der Bundespflegekammer
  • Vorbereitung der ersten Mitgliederversammlung der Bundespflegekammer
  • Klärung von Fragestellungen zur Finanzierung der Bundespflegekammer
  • Vordenken organisatorischer Aspekte zum Startbetrieb der Bundespflegekammer
  • Bereitstellung von Informationen zu Zielen und Strukturen der Bundespflegekammer

Neben den bestehenden Landespflegeräten, als Vertretungen der Bundesländer ohne Kammern sowie dem Deutschen Pflegerat sollen auch weitere Organisationen, wie weitere Berufsverbände und Gewerkschaften bzw. deren Spitzenverbände am Dialog beteiligt werden. Die Bundespflegekammer soll im Laufe der nächsten Legislaturperiode des Bundestages (2017 – 2021) abschließend gegründet werden und ihre Funktion aufnehmen. Dies wäre ein entscheidendes Signal an die Bundespolitik.


Voraussetzung für den Start der Etablierung der Bundespflegekammer ist die Zustimmung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vertreterversammlungen der Landespflegekammern.