Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung und deckt nicht alle Kosten, die bei einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Der neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung regt deshalb eine Vollversicherung an.
Seit die Pflegeversicherung 1995 startete, werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt. Die Versicherung stellt aber nur eine Teilabsicherung dar, sprich der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen müssen für die Pflegekosten in hohem Maße selbst aufkommen. Eine Pflegebedürftigkeit dauert durchschnittlich sechs Jahre, oft auch deutlich länger, und betrachtet man beispielsweise nur die Kosten für einen Platz im Pflegeheim, die je nach Bundesland zwischen 1.104 und 2.163 Euro im Monat liegen, wird klar, dass hier schnell stattliche Summen zusammenkommen.
Reicht das laufende Einkommen dann nicht aus, muss auch das persönliche Vermögen des Pflegebedürftigen bis auf einen kleinen Restbetrag verwendet werden. Auch Verwandte ersten Grades haben zunächst eine Einstandspflicht, bis das Sozialamt einspringt. Und dies ist oft der Fall, denn rund ein Drittel der Bezugsberechtigten in der Pflegeversicherung sind von Sozialhilfe abhängig.
Der neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat bei seiner Antrittsrede deshalb eine Diskussion über den Umbau der Pflegeversicherung angeregt. Vorgeschlagen wird von ihm, perspektivisch die Pflegeversicherung analog zur Krankenversicherung in eine Vollversicherung umzuwandeln. Dies auch deshalb, weil derzeit Pflegebedürftige die Pflegeleistungen nicht vollständig erstattet bekommen. Die Pflegeversicherung ist derzeit sozusagen eine „Teilkasko-Versicherung“. Die Vollkasko-Versicherung würde allerdings eine deutliche Beitragserhöhung der Pflegekasse bedeuten. Ob dies politisch durchsetzbar ist, bleibt fraglich.
Bei seiner Antrittsrede hat Westerfellhaus auch Gesundheitsminister Spahn für seine Vorschläge zur Senkung des Krankenkassenbeitrags kritisiert. Seiner Meinung nach müsste die derzeit gute Finanzlage der Krankenkassen zu einem Personalaufbau in der Pflege führen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit sieht Westerfellhaus in der Ausbildung von Pflegekräften und dem Zurückgewinnen von Berufsaussteigern. Westerfellhaus geht auch davon aus, dass in ca. 4 Jahren die Bundespflegekammer, die dann 1,4 Mio. Pflegekräfte organisieren würde, Realität wird. Auch dafür will er sich in seiner Funktion als Pflegebeauftragter einsetzen.
Seit April ist der 61-jährige Westerfellhaus Pflegebeauftragter der Bundesregierung. Er ist seit vielen Jahren eng mit der Pflege verbunden und hat den Pflegeberuf von Grund auf erlernt. In den 1970er-Jahren absolvierte er eine Ausbildung als Krankenpfleger. Er arbeitete zunächst auf einer Intensivstation, durchlief die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie und übernahm die Leitung der Abteilung. Dann wandte sich Andreas Westerfellhaus der Pflegeausbildung zu. In den 1980er-Jahren studierte er Pädagogik für Gesundheitsberufe und wurde dann Lehrer in der Krankenpflegeausbildung. Er gründete und leitete eine Weiterbildungsstätte für Intensivpflege und Anästhesie. Dann wurde er Schulleiter der Krankenpflegeschule der Westfälischen Kliniken in Gütersloh.
Damit nicht genug. Bei seinem weiteren beruflichen Werdegang ergänzte er seinen Einsatz in der Ausbildung mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen durch ein berufsbegleitendes Studium. Seit 2000 ist er als Geschäftsführer der ZAB – Zentrale Akademie für Berufe im Gesundheitswesen GmbH tätig.
Aber auch sein Engagement für die Berufspolitik reicht viele Jahre zurück. Bereits 2000 war Andreas Westerfellhaus Ratsmitglied des Deutschen Pflegerates und bekleidete seit 2009 das Amt des Präsidenten. In den sieben Jahren seiner Amtszeit trug er entscheidend zur Professionalisierung der Pflege bei. Dabei gilt sein Engagement insbesondere der Einrichtung von Pflegekammern, weil ihm die Selbstbestimmung der Pflege über ihren eigenen Beruf ein ganz besonderes Anliegen ist.