Jetzt ist die MDR
wirklich da
Die MDR ist eine komplexe Angelegenheit. Welche Themen umfasst sie? Welche Fristen sind zu beachten? Für wen sind die Regelungen relevant? Und sind Sie schon „MDR ready“?
Wir bei HARTMANN beschäftigen uns seit mehreren Jahren mit der MDR, stehen im intensiven Austausch mit allen Partnern und unterstützen Sie während der gesamten Umstellungsphase mit Rat und Tat.
Nachdem die EU-Kommission eine Verschiebung der Frist zur Einführung der neuen Medizinprodukteverordnung beschlossen hat, ist die MDR (Verordnung (EU) 2017/745) nun seit dem 26. Mai 2021 verbindlich für alle Medizinprodukte in Europa anzuwenden. Unverändert bleibt jedoch die finale Frist 2024, bei der alle Medizinprodukte, die neu in den Verkehr gebracht werden, MDR-konform sein müssen.
Für uns als Hersteller und Inverkehrbringer von Medizinprodukten der Klassen I unsteril, I steril sowie IIa, IIb und III bringt dies eine Reihe von Änderungen mit sich. Neben der aufwendigen Neuzertifizierung unserer Produkte und einer deutlich umfangreicheren und detaillierteren Technischen Dokumentation müssen u. a. für Produkte bestimmter Klassen auch neue klinische Studien durchgeführt werden, um den klinischen Nutzen des Produktes statistisch zu belegen. Als Qualitätshersteller stellen wir uns selbstverständlich diesen Herausforderungen.