Senioren sitzen lachend am Tisch. Pflegerin legt Arme von hinten über die Schulter der Senioren

Stärkung der Pflegekompetenz – das erwartet Sie ab 2026

Mehr Verantwortung, weniger Bürokratie: Erfahren Sie, wie das neue Pflegegesetz Ihre Arbeit verändert – und welche Chancen sich für die Pflegepraxis eröffnen.

Warum das „Pflegekompetenzgesetz“ wichtig ist

Das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) – ehemals Pflegekompetenzgesetz – ist ein zentrales Reformvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel ist es, Pflegefachpersonen zu stärken, Kompetenzen zu erweitern und die Versorgung zukunftsfähig zu gestalten.

Gesetzgebungsprozess in der entscheidenden Phase – Vermittlungsausschuss eingeschaltet

In den kommenden Wochen wird der Ausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat nach Kompromisslösungen suchen. Eine Entscheidung wird noch vor Jahresende voraussichtlich am 19.12.2025 fallen, damit wäre auch die weitere Umsetzung des Gesetzes sichergestellt.

So sieht der Zeitplan aktuell aus:

Zeitstrahl mit drei Jahreszahlen: 2024, 2025 und 2026

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenständig Tätigkeiten wie Wundversorgung, Katheterisierung oder Infusionstherapien übernehmen.

Auch Folgeverordnungen und Empfehlungen für Inkontinenz- und Stomaartikel oder Adaptionshilfen gehören zum neuen Aufgabenbereich.

Ab 2026 prüfen Modellprojekte, ob Pflegefachpersonen auch Gutachten und Pflegegrad-Feststellungen durchführen können.

Das Gesetz sieht zudem eine modernisierte Berufsbezeichnung vor, die die erweiterten Kompetenzen widerspiegelt.

Mehr als Pflege: Kompetenzerweiterung ab 2026

Um das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig zu gestalten, muss Versorgung neu gedacht werden. Im November 2025 wurde daher das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Bundestag verabschiedet. Auch wenn es den Bundesrat noch nicht passiert hat, ist davon auszugehen, dass es im Januar 2026 in Kraft tritt. Welche praktischen Möglichkeiten daraus für Sie als Pflegefachperson oder für Ihr Unternehmen entstehen, erfahren Sie in unserem Live-Webinar am 27.01.2026.
Frau sitzt mit Stift und Block vor Laptop bei einem online Meeting

Mehr Eigenverantwortung – weniger Bürokratie

Icon Paragraph blau
Verantwortung übernehmen
Pflegefachpersonen steuern den gesamten Pflegeprozess eigenständig.
Icon Oberkörper mit seitlichem Check-Haken blau
Weniger Bürokratie
Entlastung durch klare Zuständigkeiten und digitale Prozesse.
Icon Handshake blau
Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten
Höhere Versorgungsqualität durch weniger Verwaltungsaufwand.
Icon Arzt blau
Team-Entlastung
Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe sollen von einer klaren Rollenverteilung profitieren.
Icon blauer Monitor
Digitalisierung nutzen
Digitale Dokumentation und elektronische Verordnungen sollen Bürokratie reduzieren und Abläufe beschleunigen.
Arzt sitzt am Schreibtisch vor Laptop
Alle Neuerungen kompakt erklärt

In der Aufzeichnung unseres Webinars „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals Pflegekompetenzgesetz) – was erwartet Sie ab 2026?“ vom 3. September 2025 erfahren Sie von Daniela Piossek, Head of Health Politics & Market Access, PAUL HARTMANN AG, welche Neuerungen auf Sie zukommen, wie Sie die Chancen für Ihre Praxis nutzen können und worauf es bei der Vorbereitung jetzt ankommt.

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um regelmäßig Updates und praxisnahe Informationen zu erhalten.

Ihre Fragen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Das Pflegekompetenzgesetz – offiziell „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ – stärkt die Rolle von Pflegefachpersonen. Es erweitert ihre Aufgaben und soll die pflegerische Versorgung in Deutschland zukunftsfähig machen.
Nach aktuellem Stand tritt das Gesetz voraussichtlich 2026 in Kraft. Erste Modellprojekte starten ab 2026, die schrittweise Umsetzung erfolgt bis 2027/28, eine Evaluation ist bis 2030 vorgesehen.
Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenständig heilkundliche Tätigkeiten wie Wundversorgung, Katheterisierung oder Infusionstherapie durchführen. Außerdem erhalten sie ein Empfehlungsrecht für Hilfsmittel und werden in Modellprojekten an Begutachtungen beteiligt.
Einrichtungen profitieren von klaren Zuständigkeiten, weniger Bürokratie und einer besseren Versorgungsqualität. Zudem werden Ärzte entlastet und digitale Prozesse gestärkt.
Ziel ist es, Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren, die Pflegeprozessverantwortung klar bei den Pflegefachpersonen zu verankern und Abläufe effizienter zu gestalten.

Kontakt & Unterstützung durch HARTMANN

Haben Sie Fragen zu Produkten oder Prozessen in Ihrer Einrichtung? Wir unterstützen Sie – für weniger Aufwand und bessere Versorgung.