Zwei Chirurgen während einer OP
Ambulantisierung

Strukturwandel im Gesundheitswesen

Das bedeutet die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) für Kliniken sowie ambulante Einrichtungen.

Ambulantes Operieren: Die Treiber des Wandels

Kostendruck, Personalmangel und gesetzliche Vorgaben treiben die Ambulantisierung operativer Eingriffe voran. Daneben ist sie Teiles eines gesundheitspolitisch gesteuerten Strukturwandels, der sowohl Kliniken als auch ambulante OP-Zentren zur Optimierung von Strukturen und Prozessen zwingt. Drei zentrale Faktoren treiben diese Entwicklung:

1. Kostendruck im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen insgesamt – und besonders im Krankenhaussektor – steigen Ausgaben und Kosten kontinuierlich. Auch auf Ebene der einzelnen Krankenhäuser herrscht erheblicher wirtschaftlicher Druck. Laut der Roland Berger Krankenhausstudie 2025 „Transformation durch Investition“ haben 75 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland das Jahr 2024 mit einem Verlust abgeschlossen. Um die Kostenentwicklung zu bremsen, setzt die Gesundheitspolitik konsequent auf das Prinzip „ambulant vor stationär“: Da ambulante Leistungserbringung grundsätzlich mit geringeren Kosten verbunden ist als stationäre Versorgung, sollen geeignete planbare Eingriffe systematisch aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden.
Icon Plus und Euro-Zeichen

2. Personalmangel

Der Fachkräftemangel betrifft den gesamten OP-Bereich – in Kliniken wie in ambulanten Zentren. Während Kliniken zusätzlich mit Engpässen in der Pflege kämpfen, müssen ambulante Zentren bei wachsenden Fallzahlen mit begrenztem Personal auskommen. Effiziente Prozesse und ein smarter Personaleinsatz werden damit zum entscheidenden Faktor.
Icon Pflegekraft

3. Ungenutztes Ambulantisierungspotenzial

Das Ambulantisierungspotenzial in deutschen Akutkrankenhäusern ist erheblich. Eine vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) geförderte Studie des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin kommt zu dem Ergebnis: Rund 20 Prozent aller stationären Behandlungsfälle könnten ambulant erbracht werden – je nach Berechnungsmodell 19,3 Prozent (IGESModell) bzw. 20,9 Prozent (AOP-Katalog 2023). Bezogen auf das Jahr 2021 entspricht das, laut Studie, mehr als 2,5 Millionen Fällen.
Icon Skalpell

Gesundheitspolitische Steuerungsmaßnahmen

Durch Vergütungsänderung und damit gezielte monetäre Anreize soll die Erbringung ambulantisierbarer operativer Eingriffe in Richtung ambulant gelenkt und damit ein zu anderen europäischen Ländern vergleichbarer Ambulantisierungsgrad erreicht werden. Im Kern setzt dieser strukturierte Wandel bei planbaren ambulanten Eingriffen (außer ambulante Notfallversorgung) an den folgenden zwei gesetzlichen Vorgaben an:

Ambulantes Operieren nach §115b SGB V

Grundlage für ambulante Operationen im Krankenhaus ist der verpflichtende AOP-Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Der darin enthaltene Katalog ambulant durchführbarer Eingriffe definiert, welche Operationen ambulant erbracht werden können, und wird kontinuierlich erweitert. Die Entwicklung zeigt – insbesondere durch die Einführung der Kontextfaktoren – Wirkung: Laut KBV Gesundheitsdaten stieg die Zahl der ambulanten Operationen in Krankenhäusern 2023 um 16,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Spezielle sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V (Hybrid-DRG)

Mit Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung zum 1. Januar 2024 gilt für definierte operative Eingriffe eine einheitliche Fallpauschale – unabhängig davon, wo die Leistung erbracht wird und ob sie ambulant oder stationär erbracht wird. Die Vergütungshöhe liegt dabei in der Regel unter der bisherigen stationären DRG-Vergütung, aber über der ambulanten EBM-Vergütung. Der Hybrid-DRG-Leistungskatalog (Ausgabe 2026) wird jährlich erweitert, um das Ambulantisierungspotenzial schrittweise weiter auszuschöpfen. Das gesetzliche Ziel ist ambitioniert: §115f Absatz 2 SGB V gibt vor, dass ab 2030 mindestens 2 Millionen Fälle jährlich ambulant erbracht werden sollen.

Krankenhausreform: Zusätzlicher Transformationsdruck

Die Ambulantisierung operativer Eingriffe ist eingebettet in die umfassendere Krankenhausreform. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verfolgt drei zentrale Ziele: Steigerung der Effizienz, Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung sowie Sicherung der Behandlungsqualität. Die Einführung und der weitere Ausbau der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) ist dabei ein Element. Für Krankenhäuser bedeutet das zusätzliche Herausforderungen. Mit dem Kabinettsentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) vom Oktober 2025 geht die Reform in die nächste Phase.
Pflegerin im OP

Ambulantisierung umsetzen – Transformation gemeinsam gestalten

Der gesetzliche Rahmen ist gesetzt, der Zeitdruck steigt. Für Krankenhäuser geht es um eine grundlegende Transformation – von Abläufen, Strukturen und Materialkonzepten. Wer ambulante Strukturen schaffen und Hybrid-DRG-Eingriffe wirtschaftlich erbringen will, braucht effiziente Prozesse von Anfang an. Erfahren Sie mehr über unsere Lösung Mission: Neue Wirtschaftlichkeit.

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