PRAXIS Hautgesundheit rückt weltweit in den Fokus Neue S2k-Leitlinie & WHO-Resolution sollen berufsbedingte Handekzeme vermeiden Die neue S2k-Leitlinie „Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung“ [1] wurde im Mai 2025 herausgegeben und ersetzt die bisherige S1-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“. Ziel der Überarbeitung war es, sowohl praxisrelevante als auch wissenschaftsbasierte Empfehlungen zu geben, welche beruflichen Hautmittel ausgewählt und wann und von wem sie genutzt werden sollten. Wichtigstes Anliegen der neuen Leitlinie: Berufsbedingte Handekzeme vermeiden! Die neue Leitlinie empfiehlt, bei der Auswahl von Hautreinigungsmitteln Produkte zu bevorzugen, deren Wirksamkeit und Hautverträglichkeit in vivo durch kumulative Tests nachgewiesen wurden. Die Entscheidung, welche Produkte verwendet werden und wie sie anzuwenden sind, sollte sich an einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung orientieren. Dabei ist es wichtig, auch den aktuellen Hautzustand, eine mögliche Hauttrockenheit sowie individuelle Veranlagungen zu berücksichtigen. Für das Händewaschen gilt: So selten wie möglich, nur so oft wie nötig. Außerdem rät die Leitlinie von antiseptischen Seife mit reizenden Inhaltsstoffen wie Triclosan oder Chlorhexidin ab. Zudem macht die Leitlinie deutlich: Antiseptische Seifen sind kein Ersatz für die Händedesinfektion mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln [1]. Ergänzend ist hervorzuheben, dass die WHO auf der 78. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai 2025 eine Resolution verabschiedet hat, die Hauterkrankungen als globale Priorität im Gesundheitswesen anerkennt. Diese Resolution unterstreicht die Bedeutung von Prävention, Forschung und Versorgung im Bereich der Hautgesundheit und fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen [2]. Quellen 1. S2k-Leitlinie „Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung zur Prävention von Handekzemen“ (AWMF-Register-Nr. 013-056) (2025). https://register. awmf.org/de/leitlinien/detail/013-056 (abgerufen am 01.09.2025) 2. Universität Osnabrück - Prof. John an WHO-Resolution maßgeblich beteiligt. https://www.uni-osnabrueck.de/fb9/fachbereich/aktuelles/detail-news/2025/06/prof-johnvon-der-uni-osnabrueck-massgeblich-beteiligt (abgerufen am 22.09.2025) 27
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