Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Auf­ sichtsrat frühzeitig eingebunden. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen oder der Ge- schäftsordnung des Aufsichtsrats dessen Entscheidung oder Zustimmung erforderten, wurden dem Aufsichtsrat zur Beschluss- fassung vorgelegt. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichts- ratsvorsitzende in einem ständigen Informationsaustausch mit der Vorsitzenden des Vorstands und ließ sich über die aktuelle Ge- schäftsentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle unterrich- ten. Überdies hielt er regelmäßig Rücksprache mit allen ordent­ lichen Mitgliedern des Vorstands, dem Chief Compliance Officer und dem Vice President Internal Audit and Risk Reduction Manage- ment der HARTMANN GRUPPE. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, der Rentabilität einzelner Geschäftssegmente, der Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung sowie der Finanzlage. Der Vorstand hat dem Gremium Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen detailliert erläutert. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf und die sich aus diesen ergebenden Chancen und Risiken für die HARTMANN GRUPPE ausführlich diskutiert. Die Liefersicherheit für die HARTMANN-Kunden war ebenso Gegen- stand der Beratungen wie das Ergreifen von sich ergebenden Geschäftsopportunitäten. Über die Arbeit der eigens zur Bewältigung der Corona-Krise etablierten Task Forces ließ sich der Aufsichtsrat detailliert berichten. Auch die Entwicklungen der Rohstoff- und Währungsmärkte und deren Effekte auf den Geschäftsverlauf sowie die Ertragslage und die Marktperspektiven einzelner Konzern­ gesellschaften hat der Aufsichtsrat intensiv verfolgt. Die Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung und deren Auswirkungen auf die Geschäftslage hat das Gremium ebenso wie in den Vorjahren erörtert. Einen thematischen Schwer- punkt bildete dabei die erfolgreiche MDR-Zertifizierung von unste- rilen Klasse-1-Produkten im Mai 2020. Überdies befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Entwick- lung einzelner Konzerngesellschaften und hat diese ganzjährig mit großer Sorgfalt verfolgt. Ein besonderes Augenmerk lag hier auf den Kerngeschäftsfeldern und ausgewählten nicht-strategischen Geschäftsbereichen. Dabei hielt der Vorstand den Aufsichtsrat im Hinblick auf mögliche Portfolio-Optionen auf dem Laufenden. Gegenstand der Erörterungen waren darüber hinaus die Gesamt­ strategie der HARTMANN GRUPPE sowie die Strategie und die Ergebnissituation der einzelnen Geschäftssegmente. Eine zentrale Rolle spielte in diesem Kontext das auf mehrere Jahre angelegte Transformationsprogramm, das der Strategieumsetzung dient und darauf zielt, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern und letztlich verhelfen soll, führende Marktpositionen in den Kerngeschäftsfeldern zu erlangen. Auch in die Umsetzung der Veräußerung der SANIMED-Gruppe wurde der Aufsichtsrat fortlaufend eingebunden. Der Akquisition von pflege.de , der führenden deutschen Online-Plattform im wachsenden Markt der häuslichen Pflege, hat der Aufsichtsrat nach eingehenden Beratungen zugestimmt. Im Rahmen der Strategieumsetzung ist diese Akquisition eine wichtige Investition in den an Bedeutung gewinnenden Online-Markt im Bereich der ambulanten Pflege. Das Gremium befasste sich zudem mit der IT-Strategie des Unter- nehmens und beschäftigte sich mit den Chancen und Heraus­ forderungen, die mit der Digitalisierung der HARTMANN GRUPPE verbunden sind. Da hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende eine zentrale Grundlage des Unternehmenserfolgs bilden, hat sich der Aufsichts- rat unter anderem mit der Personalentwicklung intensiv ausein­ andergesetzt. Daneben diskutierte das Gremium insbesondere Themen aus den Bereichen Compliance, Mergers &Acquisitions, Finanzen, Revision, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mit Hilfe eines strukturierten Fragebogens hat der Aufsichtsrat in Abwesenheit des Vorstands die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit mit entsprechenden Schwerpunktbildungen überprüft und Fest­ legungen für seine künftige Arbeit getroffen. Auf Basis der Vorberatung durch den Präsidialausschuss beschäftigte sich der Aufsichtsrat besonders mit der Berufung von Herrn Stefan Müller und Herrn Stefan Grote in den Vorstand mit Wirkung zum 1. Juli 2020 bzw. zum 1. April 2021. Außerdem waren die Nachfol- geplanungen für die in den Ruhestand tretenden Vorstände Herrn Michel Kuehn und Herrn Dr. Raymund Heinen Gegenstand der Bera- tungen. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Geschäfts- verteilungsplan des Vorstands und der Vorstandsvergütung. Hier waren insbesondere die variablen Bestandteile für das Geschäfts- jahr 2019 sowie die Zielvorgaben für 2020 und 2021 einschließ- lich der Aktualisierung des Vergütungssystems und der Mittel- fristziele bis 2023 Bestandteil der Erörterungen. Die Jahres- und Investitionsplanung für 2021 sowie die entspre- chende Mehrjahresplanung hat der Aufsichtsrat nach Erörterung mit dem Vorstand genehmigt. Aufgrund der bedingt durch die Corona-Pandemie hohen Planungsunsicherheit werden die unter- jährigen Prognosen mit einem noch höheren Stellenwert versehen. Der Prüfungsausschuss legte den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Prüfung des Jahresabschlusses der PAUL HARTMANN AG und des Konzernabschlusses der HARTMANN GRUPPE, die Vor­ bereitung der Bilanzfeststellungssitzung sowie auf die Beratung mit dem Vorstand in Fragen der Rechnungslegung, des Risiko­ managementsystems und des internen Revisionssystems. Außer- dem waren die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Abschlussprüfung, die Honorarvereinbarung mit dem Ab- schlussprüfer und die Überwachung von dessen Unabhängigkeit Gegenstand ausführlicher Beratungen. Darüber hinaus beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungs­ legungsprozesses einschließlich der erwarteten Fortentwicklungen der maßgeblichen Rechtsgrundlagen und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Überdies waren der Risikoreduktions­ bericht sowie die Ergebnisse der im Berichtsjahr durchgeführten Revisionen Gegenstand eingehender Erörterungen. Über die Arbeit aller Ausschüsse wurde der gesamte Aufsichtsrat in der jeweils nachfolgenden Sitzung detailliert unterrichtet. Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | An unsere Aktionäre 7

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