Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

Jahres- und Konzernabschluss Der Prüfungsausschuss hat sich zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat, in Anwesenheit des Abschlussprüfers, eingehend mit dem vom Vorstand aufge- stellten und erläuterten Jahresabschluss und Lagebericht der PAUL HARTMANN AG, dem Konzernabschluss und Konzernlage- bericht sowie dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns befasst. Die Mitglieder des Prüfungsausschus- ses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk mit dem Abschlussprüfer diskutiert. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss mit dem vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unter- nehmen im Geschäftsjahr 2020 (Abhängigkeitsbericht) gemäß §312 AktG beschäftigt. In der Bilanzfeststellungssitzung des Plenums hat der Abschluss- prüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und die Prüfungsberichte ausführlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auf Basis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der PAUL HARTMANN AG, den Konzernabschluss und Konzernlage- bericht sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer erörtert. Die Grundlagen dafür bildeten die Berichterstattung des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, die jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zugesandt wurden. Die von der Hauptversammlung gewählte Pricewaterhouse­ Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Stuttgart hat unter Einbeziehung der Buchführung den Jahresabschluss der PAUL HARTMANN AG sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss ein- schließlich der Lageberichte jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auf der Basis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und in Anwesenheit der Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten und erläuterten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 (Abhängig- keitsbericht) gemäß § 312 AktG geprüft und erörtert. Der Ab- schlussprüfer hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsver- merk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung des Prüfungsausschusses und der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss der PAUL HARTMANN AG und den Konzernabschluss auf der Bilanzfeststellungssitzung gebilligt. Der Jahresabschluss 2020 der PAUL HARTMANN AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, einschließlich der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 8,00 EUR pro Aktie, schließt sich der Aufsichtsrat aus den eingangs genannten Überlegungen an. Der Aufsichtsrat hat im Ergebnis seiner Prüfung den Abhängig- keitsbericht gebilligt und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichts- rat auch keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Berichtsjahr unverändert. Wie ausgeführt, wurde zum 1. Juli 2020 Herr Stefan Müller zum ordentlichen Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer (CFO) der PAUL HARTMANN AG bestellt. Sein Ressort umfasst die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Mergers&Acquisitions, Recht sowie interne Revision und Risikoreduktionsmanagement. Auch im laufenden Geschäftsjahr wird sich die Besetzung des Vorstands ändern. Herr Michel Kuehn wird nach 28 Jahren bei HARTMANN am 31. März 2021 aus dem Vorstand ausscheiden und in den Ruhestand treten. Herr Dr. Raymund Heinen wird auf seinen Wunsch am 30. September 2021 in den Ruhestand wechseln. Herr Kuehn und Herr Dr. Heinen haben im Vorstand wichtige Verantwortungen als äußerst geschätzte Partner des Aufsichtsrats wahrgenommen. Wir danken ihnen sehr für ihr intensives Mitwirken und ihren Beitrag zur Entwicklung von HARTMANN. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen beruflich und privat für die Zukunft alles Gute. Herr Stefan Grote wird zum 1. April 2021 als neues Vorstandsmitglied für das Inkontinenzmanage- ment in die PAUL HARTMANN AG eintreten. Sein Ressort wird ferner den globalen Einkauf, das Supply Chain Management und die Verantwortung für einzelne Vertriebsregionen umfassen. Nach diesen Veränderungen besteht der Vorstand aus vier Mitgliedern. Die Organisation wird damit verstärkt nach Divisionen aufgestellt. Damit folgt das Unternehmen stringent der 2019 aufgesetzten Strategie. Insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie dankt der Auf- sichtsrat der Unternehmensleitung und allen Mitarbeitenden der HARTMANN GRUPPE für ihr großes Engagement und ihre Leis- tungen im Geschäftsjahr 2020. Heidenheim, den 16. März 2021 Mit freundlichen Grüßen Für den Aufsichtsrat Fritz-Jürgen Heckmann Vorsitzender Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | An unsere Aktionäre 8

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