Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
48 Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss Verpflichtungen besitzen. Die für die Sensitivitätsanalyse relevanten Parameter wurden in Abstimmung mit den Versicherungsmathe- matikern ermittelt. Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgt ent- sprechend der Methode zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung, wobei jeweils der betreffende Parameter verändert wird. Die Neubewertung der Nettoverpflichtung sowie darauf entfal- lende latente Steuern werden erfolgsneutral in den Gewinnrückla- gen erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Nettozinsaufwand wird im Finanzer- gebnis ausgewiesen, während die übrigen Aufwendungen aus Pen- sionen im Personalaufwand erfasst werden. Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit einer Überdeckung erfolgt gemäß IAS 19.64 in Verbindung mit IFRIC 14 anhand des Vergleichs zwischen dem künftigen Dienstzeitaufwand des Unter- nehmens und den zu erwartenden Mindestbeiträgen. Altersteilzeit Für Mitarbeiter der HARTMANN GRUPPE, die im Rahmen tarifver- traglicher Bestimmungen die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzen, wird eine Rückstellung gebildet. Diese enthält den bereits erdienten Erfüllungsrückstand sowie den anteiligen Aufstockungsbetrag. Jubiläen, Sterbegeld- und Überbrückungsgeldverpflichtungen Einzelne Konzerngesellschaften gewähren nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit den Mitarbeitern Geldgeschenke sowie Son- derurlaubstage. Des Weiteren werden teilweise Sterbe- und Über- brückungsgelder geleistet. Über die Berechnung der Rückstellung liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Es werden Zinssätze herangezogen, die mit den Zinssätzen für die Berechnung von Pensionsverpflichtungen vergleichbar sind. Zuwendungen der öffentlichen Hand Staatliche Investitionszuschüsse für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen und durch die verringerte planmä- ßige Abschreibung über deren Nutzungsdauer in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerfreie Investitionszulagen werden passivisch abgegrenzt, in den sonstigen Verbindlichkeiten ausge- wiesen und in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögenswerte verteilt und erfasst. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag dargestellt, oder von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Rückstellungen Rückstellungen werden bilanziert, wenn dem Konzern eine gesetz- liche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen ent- standen ist, deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen verbunden ist und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Wenn die Unternehmensleitung erwartet, dass eine Zahlungsverpflichtung von Dritten erstattet wird, zum Beispiel im Rahmen eines Versicherungsvertrags, wird der Erstattungsanspruch als eigenständiger Vermögenswert bilanziert, sofern die Erstattung so gut wie sicher ist. Gewährleistungsverpflichtungen Der Konzern bilanziert eine Rückstellung für den Austausch von Waren, die am Bilanzstichtag unter die Gewährleistungsverpflich- tung fallen. Diese Rückstellung wird auf Basis von Erfahrungswer- ten der vergangenen Jahre in Bezug auf den Ersatz von Wirtschafts- gütern ermittelt. Drohverlustrückstellungen Der Konzern bilanziert eine Drohverlustrückstellung, wenn die er- warteten Erträge aus einem Vertrag unter den unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag liegen. Restrukturierungsrückstellungen Diese Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Leistungen an Ar- beitnehmer. Sie werden bilanziert, nachdem ein Beschluss über die detaillierten Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer getroffen wurde und die entsprechenden Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter über diesen Beschluss informiert worden sind. Für Kosten der künftigen Aktivitäten wird keine Rückstellung angesetzt. Ertragsrealisierung Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn durch Über- tragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden. Bei Leistungs- verpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, erfolgt dies bei Lieferungen von Waren bei Übertragung der Verfü- gungsmacht oder bei Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung. Bei Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeit- raum erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisierung über den ver- einbarten Leistungszeitraum. Bei Verträgen mit mehreren separa- ten Leistungsverpflichtungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten er- füllt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung im jeweiligen Erfül- lungszeitpunkt. Die Höhe der Erlöse aus Verträgen mit Kunden bemisst sich nach dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis, wobei vari- able Gegenleistungen wie Skonti oder Boni als Erlösschmälerungen basierend auf Erfahrungswerten (Erwartungswertmethode) berück- sichtigt werden. Erwartete Retouren werden erlösschmälernd ab- gegrenzt. Zusätzlich wird – sofern werthaltig – ein Recht auf den Erhalt der Rücksendung aktiviert. Für die Verpflichtung, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Garantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung gebildet. Bei Verträgen mit mehreren separaten Leistungsverpflichtungen wird der gesamte Transaktionspreis nach relativen Einzelveräußerungspreisen allo- kiert. Die HARTMANN-GRUPPE verzichtet aus praktischen Gründen, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung von zugesagten Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden und der Bezahlung der Güter oder Dienstleistungen durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Die Zahlungsziele orientieren sich sowohl an der Bonität des Kunden als auch an den üblichen landestypischen Zahlungszielen. Als weiteren praktischen Behelf werden die zusätzlichen Kosten einer Vertragsanbahnung bei Ent- stehen als Aufwand erfasst, wenn der Abschreibungszeitraum, der anderenfalls erfasst würde, nicht mehr als ein Jahr beträgt. Auf An- gaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen wird unter An- wendung des IFRS 15.121 verzichtet.
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