Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 49 Sonstige Erträge werden erfasst, wenn der Nutzenzufluss wahr- scheinlich ist und dessen Höhe verlässlich ermittelt werden kann. Zin- sen werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsme- thode als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Dividendener- träge werden erfasst, wenn ein Dividendenbeschluss vorliegt. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Derivate Derivative Finanzinstrumente, die nicht Teil einer Hedging-Beziehung sind, werden in der Bilanz bei der Ersterfassung sowie der Folgebe- wertung zu ihrem Fair Value bewertet. Wertänderungen auf deriva- tive Finanzinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 werden angewendet, wenn die entsprechenden Voraus- setzungen erfüllt sind. Hedge Accounting Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungs- bereich ist die HARTMANN GRUPPE insbesondere Zins-, Fremdwäh- rungs- und Rohstoffrisiken ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist, diese Risiken mithilfe von Zinsswaps, Devisentermingeschäften und Roh- stoffswaps im Rahmen von Hedge Accounting (Cash-Flow Hedges) auszuschließen und zu begrenzen. Die HARTMANN GRUPPE dokumentiert bei Beginn der Trans- aktion die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Risikomanagementstrategien und das Vorgehen für Sicherungsak- tionen. Ebenso wird die Überprüfung der Effektivität der Sicherung dokumentiert. Die Volumina der Sicherungsgeschäfte resultieren aus der Erstellung von Planung und Forecast, welche regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die prospektive Effektivitätsmes- sung von Devisensicherungsgeschäften erfolgt mit Hilfe der Critical Terms Match-Methode, für Rohstoffswaps anhand der Regressions- analyse. Die Hedge Ratio wird im Einklang mit dem Risikomanagement definiert. Die Hedge Ratio ist definiert als Quotient aus dem Nomi- nal des Sicherungsgeschäfts und dem Nominal des Grundgeschäfts. Da sich die Nominale entsprechen, kann i.d.R. von einer konstanten Hedge Ratio in Höhe von 1 ausgegangen werden. Mögliche Quellen für Ineffektivität können aus dem Kreditrisiko entstehen, welches im Grundgeschäft nicht designiert wird, wohin- gegen das Sicherungsgeschäft inklusive Kreditrisiko designiert wird. Daraus resultierende Ineffektivitäten sind zum aktuellen Zeitpunkt unwesentlich. Der dem Grundgeschäft zuordenbare Teil der Sicherungskosten sowie der effektive Teil von Änderungen des Fair Value von Derivaten, die für eine Absicherung des Cash-Flows bestimmt sind und als Cash- Flow Hedge eingestuft werden, wird im Eigenkapital erfasst. Für die Kosten der Sicherung wird das Wahlrecht genutzt, diese in einer se- paraten Komponente im Eigenkapital zu erfassen. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden grundsätzlich in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Er- trag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird (zum Beispiel zu dem Zeitpunkt, zu dem ein ab- gesicherter zukünftiger Verkauf stattfindet). Eine Ausnahme hierzu bilden Rohstoffsicherungsgeschäfte, bei denen das Recycling in die Anschaffungskosten erfolgt. Die Sicherungsbeziehung muss beendet werden, sobald zwi- schen dem Grund- und Sicherungsgeschäft kein wirtschaftlicher Zusammenhang mehr besteht, oder die Volumina des Grund- oder des Sicherungsgeschäftes reduziert werden. Wird ein Sicherungs- instrument veräußert oder läuft aus, beendet dies die Sicherungs- beziehung ebenso. Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, ver- bleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Anschaffungskosten erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Ermittlungsmethoden des Fair Value Der Fair Value von Derivaten basiert auf Mark-to-Market-Bewertun- gen am Bilanzstichtag, die durch Bankbewertungen verifiziert wer- den. Der Fair Value von Zinsswaps, Rohstoffswaps, Devisenswaps und Devisentermingeschäften wird dabei als Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse mittels Marktdaten diskontiert. Die Ermittlung der Fair Values von sonstigen finanziellen Ver- mögenswerten, sonstigen finanziellen Forderungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die im Anhang anzugeben sind, er- folgt durch Abzinsung der künftigen, vertraglich vereinbarten Zah- lungsströme zu aktuellen Marktzinssätzen, unter Berücksichtigung des Kreditrisikos, die der Konzern für vergleichbare Finanzinstru- mente erhalten würde. Zur Ermittlung der Fair Values von immateriellen Vermögens- werten im Rahmen von Kaufpreisallokationen wurden je nach Art des Vermögenswerts, Komplexität der Wertermittlung und der Ver- fügbarkeit von Informationen unterschiedliche Bewertungstechni- ken herangezogen. Grundsätzlich kann man nach kosten-, markt- preis- und kapitalwertorientierten Verfahren unterscheiden. Dabei ist das kapitalwertorientierte Verfahren („income approach“), das im Allgemeinen auf einer Prognose künftiger Zahlungsmittelflüsse beruht, hervorzuheben. So wurde bei der Bewertung der Marken die so genannte Li- zenzpreis-Analogiemethode angewendet. Bei dieser Methode wer- den die Kosteneinsparungen geschätzt, die daraus resultieren, dass die HARTMANN GRUPPE Eigentümer der Marken und Patente ist und keine Gebühren an einen Lizenzgeber zahlen muss. Die hieraus resultierende Ersparnis ergibt nach Abzinsung den anzusetzenden Wert für den immateriellen Vermögenswert. Die Bewertung der Kundenbeziehungen wurde demgegenüber mittels der Residualwertmethode vorgenommen. Bei dieser Me- thode wird der Barwert der ausschließlich durch den zu bewerten- den Vermögenswert generierten Zahlungsstroms ermittelt. Da die betreffenden Vermögenswerte ihre Zahlungsströme regelmäßig nur im Verbund mit anderen Vermögenswerten generieren, wer- den bei der Ermittlung der relevanten Einzahlungsüberschüsse fik- tive Auszahlungen für diese „unterstützenden“ anderen Vermö- genswerte (contributory asset charge) berücksichtigt. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte auf Basis eines Markt- preisverfahrens. Gebäude, technische Anlagen und Maschinen so- wie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden auf Basis eines kostenorientierten Verfahrens bewertet. Die Vorräte wurden auf Basis der retrograden Methode bewertet.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=