Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 47 Finanzielle Verbindlichkeiten Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen und sonstige Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten, werden entweder der Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten oder zu fortgeführten An- schaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zugeord- net. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbind- lichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen Verbind- lichkeiten. Dieser Bewertungskategorie werden die in den sonsti- gen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkei- ten aus Derivaten zugeordnet, die nicht in einer bilanziellen Siche- rungsbeziehung stehen. Änderungen des Fair Value finanzieller Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wer- tänderung erfolgswirksam erfasst. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zum Fair Value bewertet und ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten bilanziert. Die Fair Value-Option wird nicht ge- nutzt. Alle weiteren finanziellen Verbindlichkeiten werden der Kate- gorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zugeordnet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als zu fortgeführten Anschaf- fungskosten bewertet klassifiziert werden, werden bei Zugang mit ihrem Fair Value unter Berücksichtigung von Transaktionskosten bewertet. In den Folgeperioden werden diese finanziellen Verbind- lichkeiten grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Differenzen zwi- schen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag wer- den demnach über die Laufzeit des Kredits verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlich- keiten klassifiziert, sofern die Konzerngesellschaft nicht das unbe- dingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausge- laufen sind. Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen sowohl die unmittelbar zu entrichten- den Steuern vom Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steu- ern. Die Steuerverbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen für in- und ausländische Ertragsteuern. Diese umfassen sowohl das lau- fende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den Ländern unserer Geschäftstätigkeit berechnet und berücksich- tigen alle uns bekannten Sachverhalte. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf temporäre Differenzen, die aus Unterschieden zwischen dem Steuerwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und ih- rem Buchwert im IFRS-Abschluss resultieren, sowie auf Konsolidie- rungsvorgänge erfasst. Die wesentlichen temporären Differenzen ergeben sich aus der Abschreibung auf Sachanlagen, derivativen Finanzinstrumenten und Rückstellungen sowie bei Unternehmens- erwerben aus Unterschieden zwischen den Fair Values der erwor- benen Vermögenswerte und deren steuerlichen Werten. Steuerli- che Verlust- und Zinsvorträge, die wahrscheinlich zukünftig genutzt werden, wurden in Höhe des latenten Steueranspruchs aktiviert. Aktive latente Steuern sind grundsätzlich mit der Maßgabe an- gesetzt, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen wahr- scheinlich ist, mit dem die temporären Differenzen genutzt werden können. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit das Unternehmen ein Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten hat und wenn sich die latenten Steueransprüche und latenten Steuerver- bindlichkeiten auf die gleiche Steuerbehörde beziehen. Zur Berechnung der latenten Steuern werden die Steuersätze verwendet, die nach der derzeitigen Rechtslage gültig oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differen- zen wahrscheinlich ausgleichen werden. Die latenten Steuern für inländische Unternehmen wurden mit einem Gesamtsteuersatz von 29,1 (2019: 29,1) % ermittelt. Hierbei wurden neben der Körper- schaftsteuer von 15,0 % der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer von 13,3 % berücksich- tigt. Für ausländische Gesellschaften werden die jeweiligen natio- nalen Steuersätze angewandt. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen aus Beteili- gungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen gebildet, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehr der temporä- ren Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in der näheren Zukunft nicht umkehren. Die HARTMANN GRUPPE ist in der Lage den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern. Pensionsverpflichtungen und andere Leistungen Pensionsverpflichtungen Die Konzerngesellschaften haben weltweit eine Reihe von beitrags- und leistungsorientierten Versorgungsplänen abgeschlossen. Das diesen Plänen zugeordnete Vermögen wird im Wesentlichen in un- abhängige vermögensverwaltende Fonds oder bei externen Versi- cherern eingezahlt. Die beitragsorientierten Pensionszusagen werden durch Zah- lungen von Arbeitnehmern und den entsprechenden Konzernun- ternehmen gedeckt. Die Zuwendungen von Konzernunternehmen zu beitragsorientierten Pensionsplänen werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, zu der sie gehören. Bei den leistungsorientierten Plänen handelt es sich sowohl um betriebliche Altersversorgung als auch um gesetzlich begründete Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistun- gen umfassen im Wesentlichen Zahlungen in Form von Altersren- ten sowie Einmalkapital- und Ratenzahlungen. Die Form der Zah- lung kann bei einigen Plänen frei gewählt werden, was die Höhe der Verpflichtung entsprechend beeinflusst. Der Pensionsaufwand für leistungsorientierte Pensionszusagen wird anhand der Projected Unit Credit-Methode ermittelt. Die Ge- samtkosten für diese Zusagen werden in der Gewinn- und Verlust- rechnung über den Zeitraum, der von den Arbeitnehmern dafür zu erbringenden Arbeitsleistungen, verteilt. Die Pensionsverpflichtung sowie deren Sensitivität wird auf Ba- sis versicherungsmathematischer Gutachten bewertet. Zur Abzin- sung werden Zinssätze von hochwertigen Unternehmensanleihen verwendet, die eine vergleichbare Fälligkeit wie die zugehörigen
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