Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
46 Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss mittelt. Die Höhe wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finan- ziellen Vermögenswerts und zum anderen durch die Veränderung desselben bestimmt. Gemäß konzerninternen Vorgaben werden Wertberichtigun- gen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sons- tige finanzielle Forderungen grundsätzlich auf separaten Wertbe- richtigungskonten erfasst. Sie werden zum selben Zeitpunkt wie die entsprechende wertberichtigte Forderung ausgebucht. In der HARTMANN GRUPPE erfolgt die Beurteilung des Kreditri- sikos eines finanziellen Vermögenswertes sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen in Bezug auf den jeweiligen Vertragspartner. Eine signifikante Erhöhung des Kre- ditrisikos wird unterstellt, wenn sich die Ausfallrisikoklasse ver- schlechtert hat bzw. der Konzern Kenntnis über entsprechende fi- nanzielle Schwierigkeiten des Schuldners erlangt hat. Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswertes wird angenom- men, wenn keine vernünftige Erwartung auf Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme mehr besteht. Innerhalb des Kon- zerns kann die Vermutung, dass vertragliche Zahlungen, welche mehr als 30 Tage überfällig sind, ein erhöhtes Kreditrisiko aufwei- sen, sowie die Vermutung, dass vertragliche Zahlungen, welche mehr als 90 Tage überfällig sind, als ausgefallen gelten, auf Grund der bisherigen Erfahrungen nicht bestätigt werden. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermö- genswerten nicht mehr bestehen oder übertragen wurden und der Konzern die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen hat. Die bei der Ausbuchung ent- standenen Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewer- tet. Die Anschaffungskosten von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren werden auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises ermittelt. Die Herstellungskosten von fertigen und unfertigen Er- zeugnissen enthalten Rohstoffe, Fertigungslöhne, andere direkte Kosten und dem Produkt zurechenbare Gemeinkosten, die auf normaler Kapazitätsauslastung basieren. Nicht enthalten sind Finanzierungskosten. Der Nettoveräußerungswert ist der ge- schätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös ab- züglich der Kosten für die Fertigstellung und den Vertrieb. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gewähren einen un- bedingten Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung und wer- den beim erstmaligen Ansatz in Höhe des Fair Value unter Berück- sichtigung von Transaktionskosten bilanziert. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter und Dienst- leistungen erhält, da zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegen- leistung unbedingt ist, das heißt dass die Fälligkeit ab diesem Zeit- punkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Die Folgebewertung wird unter Anwendung der Effektivzins- methode und abzüglich der Wertminderung durchgeführt. Für For- derungen aus Lieferungen und Leistungen wird der nach IFRS 9 vorgeschriebene vereinfachte Ansatz zur Risikovorsorge für erwar- tete Kreditrisiken angewendet, der die Erfassung von Wertminde- rungen für erwartete Verluste auf die Lebenszeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorschreibt. Hierzu werden inner- halb des Konzerns bei dem Großteil der Gesellschaften die Kunden in Risikoklassen eingeteilt und individuell unter Beurteilung von ex- ternen Ratinginformation, Insolvenz-Indizes sowie interner Beurtei- lungsmaßstäbe bewertet. Für einige wenige Gesellschaften erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigungen portfoliobasiert, wobei die erwarteten Verluste auf Basis von historischen Ausfallraten ermittelt werden und um zukunftsgerichtete Elemente ergänzt werden. Zum Jahresende erfolgt zusätzlich eine Durchsicht aller ausste- henden Beträge, um festzustellen, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Bei der HARTMANN GRUPPE werden diese objektiven Hinweise kundengruppenspezifisch beurteilt. Un- einbringliche Forderungen werden abgeschrieben, sobald der Zah- lungsausfall feststeht. Zahlungsmittel Zahlungsmittel werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaf- fungskosten ausgewiesen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung enthält der Finanzmittelbestand Bargeld, jederzeit abrufbare Gut- haben bei Kreditinstituten und andere kurzfristige hochliquide Fi- nanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von höchs- tens drei Monaten. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswer- ten und Verbindlichkeiten) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst wird, statt durch fortge- setzte betriebliche Nutzung. Die planmäßige Abschreibung von Vermögenswerten endet mit der Einstufung als „zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“. Hierbei ist der Verkauf der langfristigen Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen innerhalb der nächsten 12 Monate als höchst wahrscheinlich anzusehen. Eigenkapital Externe Kosten, die direkt der Emission von neuen Aktien zugerech- net werden können, werden, sofern es sich nicht um Unterneh- menserwerbe handelt, unter Berücksichtigung der Steuereffekte mit dem Eigenkapital verrechnet. Stammaktien werden als Eigen- kapital klassifiziert. Dividenden für Stammaktien werden in der Pe- riode vom Eigenkapital abgezogen, in der sie beschlossen wurden. Wenn die PAUL HARTMANN AG oder eines ihrer Tochterunter- nehmen eigene Aktien der PAUL HARTMANN AG kauft, wird die bezahlte Gegenleistung einschließlich zurechenbarer Transaktions- kosten unter Berücksichtigung der Steuereffekte vom Eigenkapital abgezogen. Wenn solche Aktien später verkauft oder neu ausge- geben werden, wird die erhaltene Gegenleistung wieder im Eigen- kapital erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 kam es nicht zu einem Er- werb oder Verkauf eigener Aktien.
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