Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 45 Andere immaterielle Vermögenswerte Erworbene Patente, Markenzeichen, Kundenbeziehungen und Li- zenzen werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert und über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Zugrunde gelegte Nutzungsdauer: Patente, Lizenzen, Schutzrechte, Marken, Kundenbeziehungen 3 – 15 Jahre Software 3 – 5 Jahre Wertminderungen langfristiger nicht finanzieller Vermögenswerte Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich auf Wertminderungsbedarf geprüft oder wenn Anhalts- punkte für eine Wertminderung vorliegen. Vermögenswerte, die ei- ner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertmin- derungsbedarf geprüft, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertmin- derungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag überstei- genden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem Nettoveräußerungspreis und dem Nutzungswert. Wenn die Bestimmung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermö- genswerte nicht möglich ist, werden Vermögenswerte zur kleinsten Gruppe zusammengefasst, der unabhängige Mittelzuflüsse zuge- ordnet werden können (CGU). Sind die Gründe für eine zuvor bei planmäßig abgeschriebenen Vermögenswerten erfasste außerplanmäßige Wertminderung ent- fallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrie- ben. Diese Wertaufholung übersteigt nicht den fortgeführten Buch- wert, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Perioden keine außerplanmäßige Wertminderung erfasst worden wäre. Finanzielle Vermögenswerte Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9. Der Ansatz erfolgt an dem Tag, an dem der Konzern Vertragspartei wird oder bei Ausnahmeregelun- gen des IFRS 9 bei üblichem Kauf oder Verkauf von finanziellen Ver- mögenswerten zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und Finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und mit dem Nettobetrag ausgewiesen, wenn die Aufrechnungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt sind. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Fair Value. Bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgezeit nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, erfolgt die Erst- bewertung unter Einbeziehung von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten ist ab- hängig von der Zuordnung zu den Bewertungskategorien im Sinne des IFRS 9 und erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value. Die fortgeführten Anschaffungskosten finanzieller Vermögens- werte ermitteln sich unter Beachtung der Effektivzinsmethode als der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert bei erstmaliger Erfas- sung bewertet wurde, vermindert um eventuelle Tilgungen, etwaige Wertminderungen oder Uneinbringlichkeiten. Der Fair Value entspricht imAllgemeinen demMarkt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Fair Value mittels finanz- mathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zu- künftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder die Anwen- dung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Gemäß IFRS 13 werden Kontrahentenrisiken berücksichtigt. Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte zum Fair Va- lue folgt einer dreistufigen Hierarchie, die die Nähe der herangezo- genen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt beschreibt (ver- gleiche zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten im Ab- schnitt „Sonstige Erläuterungen“). Finanzielle Vermögenswerte gliedern sich in Abhängigkeit davon, ob es sich um Fremd- oder Eigenkapitalinstrumente handelt sowie ab- hängig von den Zahlungsstrombedingungen und dem Geschäftsmo- dell, in welchem sie gehalten werden, in nachstehende Kategorien: • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, • erfolgsneutral zum Fair Value bewertet, • erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermö- genswerte umfassen die als kurzfristig klassifizierten verzinslichen Ausleihungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanzi- ellen Forderungen, verzinslichen Ausleihungen sowie die Zahlungs- mittel. Bei erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten wird der Gewinn oder der Verlust aus der Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte im sonstigen Konzernergebnis angesammelt. Sowohl im abgelaufenen Jahr als auch im Vorjahr hatte die HARTMANN GRUPPE keine erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanziellen Vermögenswerte im Bestand. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermö- genswerte umfassen sonstige Beteiligungen sowie Wertpapiere und Derivate, welche nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden. Änderungen des Fair Value finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bezie- hungsweise Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Umgliederungen von finanziellen Vermögenswerten sind im Geschäftsjahr nicht vorgenommen worden. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die nicht er- folgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sind bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögens- werts zu berücksichtigen. Diese sind als erwarteter Verlust aus Kre- ditausfällen zu ermitteln, die in den folgenden zwölf Monaten ein- treten. Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Er- höhung des Kreditrisikos seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfas- sung verzeichnet, ist auf die erwarteten Kreditausfälle abzustellen, die sich aus den Ausfallereignissen ergeben, welche über die voll- ständige Restlaufzeit auftreten können. Abweichend davon werden entsprechend dem vereinfachten Ansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertmin- derung berücksichtigt. Im Konzern werden erwartete Kreditverluste auf finanzielle Ver- mögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden auf einer zukunftsgerichteten Basis, in Kombination mit Er- fahrungen aus der Vergangenheit und internen Einschätzungen, er-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=