Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
44 Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss Sachanlagen Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Es bestehen keine wesentlichen Rückbau- oder Rekultivierungsverpflichtungen. Die planmäßige Abschreibung wird für jeden Vermögenswert linear auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet. Zugrunde gelegte Nutzungsdauer: Gebäude 15 – 40 Jahre Maschinen und maschinelle Anlagen 8 – 15 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge 3 – 15 Jahre Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die aus Veräußerungen resultierenden Gewinne und Verluste werden als Differenz zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und erfolgswirksam als Ertrag beziehungs- weise Aufwand erfasst. Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten aktiviert, sofern diese direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung ei- nes qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse werden grundsätzlich als Rechte und Verpflich- tungen analog der zu Grunde liegenden vertraglichen Modalitäten in der Bilanz zum Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung ausgewiesen. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte, welche nicht den Anwendungsbereich des IFRS 16 betreffen. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Nichtleasingkomponenten werden grundsätzlich über alle Leasingklassen von Leasingkom- ponenten getrennt und aufwandswirksam erfasst. Für Leasingverhältnisse im Anwendungsbereich des IFRS 16 bi- lanziert der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit für die Barwerte der in Zukunft zu leistenden Leasingzahlungen im Sinne des IFRS 16.27. Korrespondierend wird ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert zu Anschaffungskosten aktiviert, welches grund- sätzlich dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Ab- zug gewährter Anreize und zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich über den kürze- ren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und vertraglich er- warteter Laufzeit abgeschrieben. Davon ausgenommen sind Lea- singverträge, welche einen Eigentumsübergang oder eine Kaufop- tion beinhalten, deren Ausübung zu dem Zeitpunkt der Erstaktivie- rung des Vertrages als hinreichend sicher anzusehen ist. In diesem Fall ist auf die Nutzungsdauer des Leasingobjekts abzustellen. In einigen Leasingverträgen sind zur Erhöhung der Flexibilität Kündigungs- und Verlängerungsoptionen enthalten, welche über- wiegend durch die HARTMANN GRUPPE, aber nicht vom jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden können. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden neben der vertraglichen Grundlaufzeit sämtliche Tatsachen und Umstände, welche den wirtschaftlichen Anreiz der Ausübung einer Kündigungs- oder Verlängerungsoption hinreichend sicherstellt, berücksichtigt. Die Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätz- lich unter Verwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers abgezinst. Im Wesentlichen werden diese Refe- renzzinssätze über einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren aus länder- bzw. währungsabhängigen Zinssätzen abgeleitet und um eine indi- viduell bestimmte Leasingrisikoprämie ergänzt. Eine Ausnahme hierzu bilden Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu maximal 12 Monaten, sowie Leasingverhältnisse die gemäß IFRS 16.5 als Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzusehen sind. Diese Leasingverhältnisse wer- den, über alle Anlagenklassen, über die Vertragslaufzeit linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die in der HARTMANN GRUPPE abgeschlossenen Leasingver- träge beinhalten im Wesentlichen Nutzungsrechte von Immobilien, Geschäftswagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Immaterielle Vermögenswerte Goodwill Der Goodwill stellt die positive Differenz zwischen den Anschaf- fungskosten und dem Fair Value des Anteils des Konzerns am Rein- vermögen des Tochterunternehmens beziehungsweise des assozi- ierten Unternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs dar. Der Goodwill, der beim Erwerb von Tochterunternehmen am oder nach dem 1. Januar 1995 entstanden ist, wird unter den immateriellen Ver- mögenswerten ausgewiesen. Der Goodwill, der beim Erwerb von assoziierten Unternehmen am oder nach dem 1. Januar 1995 ent- standen ist, ist im Beteiligungsbuchwert der assoziierten Unterneh- men enthalten. Der Goodwill wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf „Cash Generating Units“ (CGUs) verteilt. In der HARTMANN GRUPPE werden innerhalb der Segmente Wundmanagement, Inkontinenzmanagement und Infektionsma- nagement die operativen Geschäftsbereiche und im Segment Wei- tere Konzernaktivitäten die operativen Geschäftsfelder als CGU de- finiert. Für den Goodwill wird eine unbestimmte Nutzungsdauer un- terstellt, er unterliegt dementsprechend nicht der planmäßigen Ab- schreibung. Er wird vielmehr nach IAS 36 mindestens jährlich und zusätzlich bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte einem Werthal- tigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert der CGUs mit dem jeweiligen erzielbaren Betrag, das heißt dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert der CGU höher als sein erzielbarer Betrag ist, liegt in Höhe der Differenz ein Wertminde- rungsbedarf vor. In diesem Fall wird in einem ersten Schritt ein al- lokierter Goodwill abgeschrieben. Bei einem verbleibenden Restbe- trag werden auch die zugeordneten einzelnen Vermögenswerte auf Werthaltigkeit geprüft und gegebenenfalls wertberichtigt. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Perioden nicht mehr aufgeholt. Forschung und Entwicklung Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden sofort als Aufwand er- fasst. Die Entwicklungskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nach IAS 38 nicht erfüllt sind. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, werden die Entwicklungskosten aktiviert und linear über den erwarteten Pro- duktlebenszyklus abgeschrieben.
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