Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 43 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Folgenden werden die grundlegenden Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden, die bei der Aufstellung dieses Konzernab- schlusses angewendet wurden, dargestellt: Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive Zweckge- sellschaften), bei denen der Konzern die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat. Dies ist regelmäßig begleitet von ei- nem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %. Bei der Beurteilung, ob der Konzern eine andere Gesellschaft beherrscht, wird das Vorhan- densein und der Effekt von potenziellen Stimmrechten, die jederzeit ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Kon- zernabschluss einbezogen, zu dem die Möglichkeit der Beherr- schung vorliegt, und werden nicht mehr voll konsolidiert, wenn das Beherrschungsverhältnis endet. Für Akquisitionen erfolgt die Kapi- talkonsolidierung gemäß IFRS 3 nach der Methode der vollständi- gen Neubewertung (Erwerbsmethode), das heißt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten, soweit sie die Ansatzkriterien des IFRS 3 erfüllen, werden mit ihren Fair Values zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Hierfür lagen entsprechende Zwi- schenabschlüsse vor. Ein verbleibender, auf den Konzern entfallen- der Unterschiedsbetrag wird als Goodwill im Anlagevermögen aus- gewiesen und entsprechend IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 einem zumindest jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Ein verblei- bender negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Beim sukzessiven Unternehmenserwerb erfolgt zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung eine erfolgswirksame Neubewertung zum Fair Value der bereits gehaltenen Anteile an dem erworbenen Unternehmen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwen- dung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der PAUL HARTMANN AG. Eine Aufstellung der vollkonsolidierten Tochterunternehmen ist bei den sonstigen Erläuterungen enthalten. Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures werden nach der Equity-Methode konsolidiert. Bei Joint Ventures liegt eine gemeinschaftliche Führung vor, in der Regel mit einem Anteilsbesitz von 50 %. Als assoziierte Unternehmen werden diejenigen bezeich- net, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss besitzt und in der Regel zwischen 20 und 50 % der Stimmrechte hält, ohne das Unternehmen zu beherrschen. Die Erstbewertung der Anteile von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures erfolgt zu Anschaf- fungskosten. Die Beteiligungsbuchwerte enthalten den beim An- teilserwerb identifizierten Goodwill nach Abzug von Wertminde- rungen. Die Bilanzierung nach der Equity-Methode wird zum Zeit- punkt des Wegfallens des maßgeblichen Einflusses auf ein assozi- iertes Unternehmen oder auf ein Joint Venture beendet. Wenn der Buchwert der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture den Wert Null erreicht, werden keine weiteren Verlustan- teile erfasst, es sei denn, dass der Konzern zusätzlich Verbindlich- keiten oder Garantien für das assoziierte Unternehmen übernom- men hat. Eine Aufstellung der nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen ist in den sonstigen Erläuterungen enthalten. Konzerninterne Transaktionen Alle konzerninternen Transaktionen und Salden sowie nicht reali- sierte Gewinne aus Transaktionen innerhalb des Konzerns werden eliminiert. Nicht realisierte Verluste aus Transaktionen innerhalb des Konzerns werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, der Verlust re- sultiert aus einer zuvor erfolgten Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts. Währungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Jahresabschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden in der Währung ermittelt, die die Währung des pri- mären Wirtschaftsumfelds ist, in dem das Unternehmen tätig ist (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in der Berichts- währung Euro dargestellt, die gleichzeitig die funktionale Währung der PAUL HARTMANN AG ist. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Begleichung solcher Geschäfts- vorfälle sowie aus der Umrechnung von monetären Vermögens- werten und Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlust- rechnung verbucht. Umrechnung der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Die Bilanzposten werden zum Umrech- nungskurs am 31. Dezember umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Abgang einer ausländischen Ge- sellschaft werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns beziehungsweise -verlusts berücksichtigt. Der Goodwill und Anpassungen der Vermögenswerte und Ver- bindlichkeiten an den Fair Value, die aus dem Erwerb einer auslän- dischen Gesellschaft resultieren, werden zu Stichtagskursen umge- rechnet.
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