Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

42 Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen für Si- cherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betrof- fen sind. Die Änderung an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ ermöglicht Lea- singnehmern eine optionale Erleichterung bei der Beurteilung, ob ein Covid-19 bezogenes Mietzugeständnis eine Modifikation dar- stellt. Ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2020 anzuwenden ist das über- arbeitete Rahmenkonzept der IFRS. Hierzu gab es zahlreiche Ände- rungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in einzelnen IFRS- Standards. Noch nicht anzuwendende neue beziehungsweise geänderte Rechnungslegungsstandards Verschiedene neue und geänderte Rechnungslegungsstandards wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden bis zum 31. Dezember 2020 nicht verpflichtend und wurden von der HART- MANN GRUPPE nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf das laufende oder auf zukünftige Geschäftsjahre sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angese- hen.

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