Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE

Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 41 Allgemeine Angaben Die PAUL HARTMANN AG ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Nr. HRB 661090 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist die Paul-Hartmann-Straße 12 in 89522 Heidenheim, Deutschland. Die Satzung besteht in der Fassung vom 16. Juni 2020. Die Firma der Gesellschaft lautet PAUL HARTMANN AG. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und/oder der Vertrieb von Produkten, die mit den Bereichen Gesundheit und Wohlbefinden im weitesten Sinne im Zusammen- hang stehen, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitswesen, ausgenommen solchen, die nur durch zu- gelassene Personen erbracht werden dürfen. Herr Eduard Schleicher, Ulm, hat uns im August 2014 gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Muttergesellschaft, der PAUL HARTMANN AG zuzurech- nen ist. Der Konzernabschluss der PAUL HARTMANN AG, wurde nach den zum Bilanzstichtag zur Anwendung in der Europäischen Gemeinschaft ratifizierten International Financial Reporting Stan- dards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Daneben werden alle für das Geschäftsjahr 2020 ratifi- zierten Interpretationen des International Financial Reporting Inter- pretations Committee (IFRIC) beachtet. Die PAUL HARTMANN AG macht von der Vorschrift des § 315e Absatz 3 HGB Gebrauch und erstellt und veröffentlicht einen Ab- schluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Dar- über hinaus werden alle nach deutschem Handelsrecht verlangten Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, auch wenn sie nach IFRS nicht verpflichtend sind. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt, die Wertangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend be- ziehungsweise in Millionen Euro. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann. Folgende in den Konzernabschluss der PAUL HARTMANN AG einbezogene deutsche Tochtergesellschaften machten im Ge- schäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch: • Bode Chemie GmbH, Hamburg • CMC Consumer Medical Care GmbH, Sontheim • CMC Technologies GmbH & Co. KG, Sontheim • DIG Dienstleistungen im Gesundheitswesen GmbH, Heiden- heim • HARTMANN Beteiligungen GmbH, Heidenheim • HARTMANN Venture GmbH, Grünwald • KOB GmbH, Wolfstein • Kneipp GmbH, Würzburg • Kneipp Werbe-Agentur u. Vertriebs-GmbH, Würzburg • KOB Medical Devices (Deutschland) GmbH, Wolfstein • PAUL HARTMANN AG & Co. Logistikzentrum Süd oHG, Grün- wald • Spray-liner GmbH, Kaiserslautern • Vlesia GmbH, Herbrechtingen Die Bilanz wird gemäß IAS 1.60 ff. in langfristige und kurzfristige Posten untergliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Zusammensetzung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird im Anhang erläutert. Der Konzernabschluss ist auf Basis histo- rischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt mit der Aus- nahme, dass derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente zum Marktwert bilanziert sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Verbindlich- keiten und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen und Schätzungen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des Anlagevermögens, der Ermittlung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte, der Ermittlung der Höhe und Laufzeit einiger Verbindlichkeiten aus Leasing, der Bestimmung des Fair Va- lue bei einigen Finanzinstrumenten sowie der Bildung von Rückstel- lungen für Rechtsverfahren, Pensionen und anderen Leistungszusa- gen, Steuern, Gewährleistungen und Garantien. Die von Annahmen und Schätzungen betroffenen Parameter umfassen vor allem die bei der Anwendung von Barwertmethoden verwendeten zukünftigen Cash-Flows und Abzinsungssätze. Bei der Bewertung von Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten be- steht außerdem Unsicherheit in Bezug auf den Eintrittszeitpunkt und die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Im Bereich der Rückstellungen werden Annahmen zur Bestimmung von Abzin- sungssätzen, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterb- lichkeitsrate und Rentensteigerungen sowie der Fluktuationsrate getroffen. Obwohl diese Schätzungen und Annahmen mit größter Sorg- falt auf Basis aller verfügbaren Informationen vorgenommen bezie- hungsweise getroffen wurden, können die tatsächlichen Ergeb- nisse davon abweichen. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards Erstmals angewendete Rechnungslegungsstandards Im Geschäftsjahr 2020 fanden einige Änderungen an Rechnungs- legungsstandards erstmals Anwendung. Keine der neuen Rech- nungslegungsvorschriften hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die veröffentlichten Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszu- sammenschlüsse“- Definition eines Geschäftsbetriebes betreffen Vorgaben zur Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs (business). Durch die Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlus- ses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ wird die Definition von Wesentlichkeit in allen IFRS sowie dem Rahmenkon- zept vereinheitlicht. Die Änderungen der ersten Phase des IASB-Projekts zur Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform, beinhaltet Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) sehen eine vorübergehende Befreiung von der Konzernanhang der HARTMANN GRUPPE

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