Sie können gegen die Entscheidung Ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht in den richtigen Pflegegrad eingeteilt wurden. Wichtig: Der Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Pflegekasse muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Einstufung erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie kurz mitteilen, dass Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Sofern der Mitteilung der Pflegekasse kein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beilag – sollten Sie privat versichert sein, begutachtet der Medicproof –, bitten Sie außerdem um Akteneinsicht. Das macht die Fehleinschätzung der Pflegekasse für Sie nachvollziehbarer. Zur besseren Nachweisbarkeit der Frist sollten Sie den Brief sicherheitshalber per Einschreiben verschicken.