Elemente Telematikinfrastruktur

Anschluss an die Telematikinfrastruktur –
Pflicht ab 01.07.2025

Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen sowie Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Die TI ermöglicht einen sicheren und schnellen Austausch von patientenrelevanten Daten und verbessert die sektorenübergreifende Kommunikation im Gesundheitswesen.

Mit vielen Vorteilen

Die Einbindung in die TI bietet viele Vorteile. Dazu gehören die Reduzierung von Medienbrüchen und Informationsverlusten. Dies führt zu einer effizienteren und sichereren Versorgung der Pflegebedürftigen. Zudem wird die vollelektronische Abrechnung ab Dezember 2026 ausschließlich innerhalb der TI erfolgen.

Schritt für Schritt

Um sich erfolgreich an die TI anzubinden, sollten Pflegeeinrichtungen folgende Schritte beachten:
1. Vorbereitung
Informieren Sie sich umfassend über die Anforderungen und Vorteile der TI. Nutzen Sie Leitfäden und Schulungen, um Ihr Team vorzubereiten.
2. Technische Ausstattung
Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur kompatibel ist. Dazu gehören sichere Internetverbindungen und geeignete Hardware.
3. Zusammenarbeit
Arbeiten Sie eng mit IT-Dienstleistern und Herstellern von Primärsystemen zusammen, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten.
4. Anmeldung und Zertifizierung
Melden Sie Ihre Einrichtung bei der zuständigen Stelle an und durchlaufen Sie den Zertifizierungsprozess.
5. Nutzung von IT-Anwendungen
Implementieren Sie die TI-Anwendungen schrittweise und schulen Sie Ihr Personal im Umgang damit.

Mindestanforderungen ab 01.07.2025:

  • Internetanschluss: Ein sicherer und stabiler Internetanschluss ist erforderlich.
  • VPN-Dienst: Ein Virtual Private Network (VPN) stellt zusammen mit dem Konnektor eine verschlüsselte Verbindung zur TI her.
  • eHealth-Kartenterminal: Ein Lesegerät für elektronische Gesundheitskarten, Heilberufsausweise und Institutionsausweise.
  • Konnektor: Ein Gerät, das die sichere Verbindung zur TI ermöglicht.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Eine personenbezogene Authentifizierungskarte für Leistungserbringer.
  • Security Module Card (SMC-B): Eine Authentifizierungskarte für die Einrichtung.

Die Kosten für die Anbindung an die TI können variieren, aber grundsätzlich werden sie durch Pauschalen und Erstattungen abgedeckt. Einmalige Kosten für Hardware werden von den Krankenkassen übernommen, und laufende Kosten für Betrieb und Wartung werden durch monatliche Pauschalen erstattet. Bei Nichtanbindung können finanzielle Sanktionen drohen.

Die Dauer der Anbindung kann je nach Einrichtung und deren Vorbereitung variieren. Im Allgemeinen dauert der Prozess von der Vorbereitung bis zur vollständigen Anbindung etwa einige Wochen bis mehrere Monate. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier: