Tipps zur professionellen „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ bei der Wundversorgung zu Hause
Bei der Verordnung haben Ärzte grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Die Blankoverordnung ist aktuell nur für 20 definierte Leistungen möglich. Im Zusammenhang mit der Wundbehandlung zählen dazu die Wundversorgung einer akuten Wunde, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder eines Kompressionsverbandes und der Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung.
Für alle Felder des Formulars ist eines wichtig: Die Situation der Patientin bzw. des Patienten soll möglichst spezifisch und fokussiert in Bezug auf die Wunde dargestellt werden, sodass eindeutig erkennbar und für die Krankenkasse nachvollziehbar ist, warum gerade die dargestellten Maßnahmen erforderlich sind.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Kassen großen Wert auf ein vollständiges und gewissenhaftes Ausfüllen legen. Reicht der Platz nicht aus, können zusätzliche notwendige Leistungen und Erklärungen auf einem Zusatzblatt notiert und mit eingereicht werden.
In diesem Abschnitt wird die Versorgung einer akuten oder chronischen Wunde verordnet.
Die bisherige Zeile „Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe“ wurde gestrichen. Die Leistung ist aber weiterhin verordnungsfähig und muss von Hand in die Zeilen bei „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ eingetragen werden. Sie ist anzuwenden, wenn keine Person im Haushalt der zu pflegenden Person dazu in der Lage ist, den Positionswechsel durchzuführen. Diese Leistung kann vom Leistungserbringer zusätzlich zur chronischen Wunde abgerechnet werden.