Ergänzende Nutzungsbedingungen für die Module „Care Plan“ & „Wunddokumentation“

Stand: 10. August 2026

Präambel

Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der App „HARTMANN Easy“ für die Nutzung der kostenpflichtigen, abonnementbasierten Module „Care Plan“ und „Wunddokumentation“ (nachfolgend „Spezialmodule“). Diese beinhalten erweiterte Funktionen zur Wund- und Versorgungsdokumentation und erfordern aufgrund der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zusätzliche Vereinbarungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Funktionsumfang: Die Spezialmodule stellen dem Nutzer erweiterte Funktionalitäten zur digitalen Dokumentation und Verwaltung von Versorgungen sowie Behandlungs- und Wundverläufen zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung in der App.

1.2. Zweckbestimmung: Die Zweckbestimmung dieser Module umfasst die digitale Dokumentation und Verwaltung von Versorgungen sowie Behandlungs- und Wundverläufen durch medizinisches Fachpersonal. Die Nutzung dieser Module darf ausschließlich gemäß des vom Anbieter ausgewiesenen Verwendungszweck erfolgen. Dieser ist integraler Bestandteil des Produkts und in der App abrufbar. Durch die Nutzung der Module verpflichtet sich der Anwender zur Einhaltung der aktuellen Zweckbestimmung. Der Nutzer trägt die Sorge dafür, die Zweckbestimmung vor Gebrauch sowie nach Aktualisierungen zur Kenntnis zu nehmen.

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung

2.1. Der Vertrag über die Nutzung der Spezialmodule kommt durch den Abschluss des Bestellvorgangs in der App durch einen Administrator der Institution und unsere Bestätigung oder über das entsprechende Buchungsmodul auf der Health+ Plattform.zustande.

2.2. Die Nutzung ist an ein kostenpflichtiges Abonnement gebunden. Die jeweils gültigen Preise, die Abrechnungsperiode (z.B. monatlich, jährlich) und die Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, für eine gültige Rechnungsadresse zu sorgen. Die Abrechnung erfolgt zentral über die im Health+ Administrator-Konto hinterlegten Stammdaten der Institution.

2.3. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern es nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wird.

3. Kündigung

Das Abonnement für die Spezialmodule kann vom Nutzer jederzeit zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode über die Kontoeinstellungen in der App gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Zwingende Voraussetzung: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

4.1. Die Spezialmodule sind für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten Dritter (Patienten) konzipiert. Bei dieser Verarbeitung agiert der Vertragspartner (Ihre Institution) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Wir, die PAUL HARTMANN AG, agieren als Auftragsverarbeiter.

4.2. Die Freischaltung und Nutzung der Spezialmodule ist daher zwingend an den vorherigen Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO zwischen dem Vertragspartner und uns geknüpft. Dieser AVV wird zentral durch einen von Ihrer Institution benannten und autorisierten Administrator abgeschlossen. Die Zustimmung erfolgt elektronisch durch Click & Wrap in der App. Die Durchführung des Bestellvorgangs für das Abonnement ist erst nach wirksamer, elektronischer Akzeptanz des Administrators zum AVV möglich. Dieser AVV wird einmalig und zentral durch einen von Ihrer Institution benannten und autorisierten Administrator (siehe AGB Ziff. 7.4) elektronisch abgeschlossen.

4.3. Ohne den wirksamen Abschluss des zentralen AVV ist eine Freischaltung und Nutzung der Spezialmodule für alle Nutzer der Institution ausgeschlossen. Die im AVV und in Ziffer 6.5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltene Weisung des Vertragspartners zur Anonymisierung von Patientendaten ist integraler Bestandteil der Vereinbarung. Nach erfolgter, dokumentierter Anonymisierung der Patientendaten (vgl. Ziffer 6.6 AGB) dürfen die anonymisierten Daten innerhalb der HARTMANN Gruppe für Zwecke der Produktverbesserung, Forschung und Entwicklung genutzt werden.

5. Besondere Pflichten des Nutzers

5.1. Der Vertragspartner (als Verantwortlicher) ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass für die von ihm in die Spezialmodule eingegebenen Patientendaten eine gültige Rechtsgrundlage (insbesondere eine wirksame Einwilligung der Patienten nach Art. 9 DS-GVO) vorliegt. Dies schließt die Rechtsgrundlage für die in Ziffer 4.4 genannte Anonymisierungsweisung ein. Der Vertragspartner verpflichtet sich außerdem, Patienteninformationen gem. Art. 13 DS-GVO bereitzustellen und die Betroffenenrechte zu wahren.

5.2. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, die Spezialmodule ausschließlich im Rahmen ihrer Zweckbestimmung (siehe Ziffer 1.3) und unter strikter Beachtung der in der App bereitgestellten Gebrauchsanweisung (siehe Ziffer 1.5) zu verwenden.

5.3. Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Anbieters zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance) ist der Nutzer verpflichtet, Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezialmodule unverzüglich zu melden. Art, Umfang und Verfahren dieser Meldepflicht richten sich nach Ziffer 5.3 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der App „HARTMANN Easy“, dessen Regelungen vollumfänglich auch für diese Spezialmodule gelten.

6. Vorrang

Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der App „HARTMANN Easy“. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen vor.