Geschäftsbericht 2021 der HARTMANN GRUPPE

HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss 50 Der Goodwill und Anpassungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an den Fair Value, die aus dem Erwerb einer ausländischen Gesellschaft resultieren, werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Sachanlagen Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Es bestehen keine wesentlichen Rückbau- oder Rekultivierungsverpflichtungen. Die planmäßige Abschreibung wird für jeden Vermögenswert linear auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet. Zugrunde gelegte Nutzungsdauer: Gebäude 15 – 40 Jahre Maschinen und technische Anlagen 8 – 15 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge 3 – 15 Jahre Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die aus Veräußerungen resultierenden Gewinne und Verluste werden als Differenz zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und erfolgswirksam als Ertrag beziehungsweise Aufwand erfasst. Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten aktiviert, sofern diese direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse werden grundsätzlich als Rechte und Verpflichtungen analog der zu Grunde liegenden vertraglichen Modalitäten in der Bilanz zum Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung ausgewiesen. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte, welche nicht den Anwendungsbereich des IFRS 16 betreffen. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Nichtleasingkomponenten werden grundsätzlich von Leasingkomponenten getrennt und aufwandswirksam erfasst. Eine Ausnahme bildet die Anlageklasse Fuhrpark, bei der aus Vereinfachungsgründen gemäß IFRS 16.15 keine Trennung zwischen Nichtleasingkomponenten und Leasingkomponenten vorgenommen wird. Beide Elemente werden in der Bilanz entsprechend ausgewiesen. Für Leasingverhältnisse im Anwendungsbereich des IFRS 16 bilanziert der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit für die Barwerte der in Zukunft zu leistenden Leasingzahlungen im Sinne des IFRS 16.27. Korrespondierend wird ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert zu Anschaffungskosten aktiviert. Dieses entspricht grundsätzlich dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Abzug gewährter Anreize und zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und vertraglich erwarteter Laufzeit abgeschrieben. Davon ausgenommen sind Leasingverträge, welche einen Eigentumsübergang oder eine Kaufoption beinhalten, deren Ausübung zu dem Zeitpunkt der Erstaktivierung des Vertrages als hinreichend sicher anzusehen ist. In diesem Fall ist auf die Nutzungsdauer des Leasingobjekts abzustellen. In einigen Leasingverträgen sind zur Erhöhung der Flexibilität Kündigungs- und Verlängerungsoptionen enthalten. Diese können überwiegend durch die HARTMANN GRUPPE, aber nicht vom jeweiligen Leasinggeber, ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden neben der vertraglichen Grundlaufzeit sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, welche den wirtschaftlichen Anreiz der Ausübung einer Kündigungs- oder Verlängerungsoption hinreichend sicherstellen. Die Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Verwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers abgezinst. Im Wesentlichen werden diese Referenzzinssätze über einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren aus länder- bzw. währungsabhängigen Zinssätzen abgeleitet und um eine individuell bestimmte Leasingrisikoprämie ergänzt. Eine Ausnahme hierzu bilden Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu maximal 12 Monaten, sowie Leasingverhältnisse die gemäß IFRS 16.5 als Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzusehen sind. Diese Leasingverhältnisse werden für alle Anlagenklassen über die Vertragslaufzeit linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die in der HARTMANN GRUPPE abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten im Wesentlichen Nutzungsrechte von Immobilien, Geschäftswagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Infolge der anhaltenden Corona-Pandemie (COVID 19) veröffentlichte das IASB im Mai 2020 und im März 2021 Änderungen an IFRS 16, die optionale Erleichterungen bei der Beurteilung der Mietzugeständnisse vorsehen. In der HARTMANN GRUPPE ergab sich dadurch keine Änderung der Leasingbilanzierung.

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