PflegeDienst 3/2020

12 HARTMANN PflegeDienst 3/2020 Praxis In stationären Alten- und Pflegeheimen konzentrie- ren sich viele Bewohner, die allgemein einen hohen Grad an Pflegebedürftigkeit und Immundefiziten aufweisen und durch die häufig vorliegenden Mehr- facherkrankungen (Multimorbidität) oft auch selbst Keimausscheider sind. Weitere Infektionsrisiken erge- ben sich aber auch durch die frühe Zurückverlegung von Bewohnern / Patienten aus dem Akutkranken- haus in die Pflegeeinrichtung. Diese Bewohner haben in der Regel einen erhöhten Bedarf an invasiver Behandlungspflege, die generell mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden ist als beispielsweise Maß- nahmen der Grundpflege Wie es gerade akut in der COVID-19-Pandemie deutlich wird, spielt auch das Infektionspotenzial von Mitarbeitern und Besuchern (der Mensch gilt als die wichtigste Infektionsquelle) in Pflegeeinrichtungen eine große Rolle beim Infektionsgeschehen. Und nicht zuletzt begünstigt das Zusammenleben vieler Menschen auf relativ begrenztem Raum das Ange- hen von Infektionen. Hygienemanagement & Infektionsprävention Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind in der Mehrzahl abwehrge- schwächte Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko. Infektions- prävention wird so zu einer Heraus- forderung, die nur gelöst werden kann, wenn alle an der Pflege Beteiligten diszipliniert Hygiene- richtlinien einhalten. So ist es nur konsequent, dass die hygienischen Maßnahmen zur Infektionsprävention in Alten- und Pflegeheimen einer Reihe gesetzlich verbindlicher Hygienerichtlinien unterliegen, um Schaden von den Bewohnern, aber auch vom Personal abzuwenden. Bewohnerschutz ist somit immer auch zugleich Mitarbeiterschutz. Die vielen Vorschriften zu einem sicheren Hygiene- management mögen dabei so manchem übertrieben vorkommen. Wirksam können Hygienemaßnahmen aber erst dann werden, wenn keine Lücken bei der Durchführung entstehen, was bei allen Beteiligten ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein voraussetzt. Hilfreich bei der Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien ist vor allem, sich spezielles Fachwissen anzueignen, um die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen erkennen und akzeptieren zu können. Personelle und organisatorische Vorgaben Eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Infektionsprävention sind geeignete personelle und Präventionsprinzipien Hygiene zur Vermeidung von Infektionen basiert auf zwei grundsätzlichen Präventionsprinzipien: der Expositions- und der Dispositionsprophylaxe. Expositionsprophylaxe bedeutet, die unbe- lebte, belebte und soziale Umwelt dahingehend zu beeinflussen, dass die von ihr ausgehenden Gefah- ren für den Menschen möglichst gering gehalten werden. Beispiele hierfür sind Quarantäne- bzw. Isolierungsmaßnahmen, um Gesunde von Kranken zu trennen, das Tragen von Schutzkleidung bei Arbeiten mit infektiösem Potenzial, die Desinfek- tion kontaminierter Gegenstände und Flächen oder – eine der wichtigsten Maßnahmen – die Desinfek- tion der Hände. Dispositionsprophylaxe heißt, den Menschen selbst und seine Abwehrkräfte so zu beeinflus- sen, dass das Risiko einer (Infektions-)Erkrankung ausgeschlossen oder minimiert wird. Beispiels- weise kann der Mensch durch Impfungen gegen die mutmaßlichen Infektionserreger Immunität erlangen und sich so vor Infektionskrankheiten schützen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=