WUNDFORUM 3/2019

G-BA verbessert Leistungen für die Wundversorgung zu Hause Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die derzeitigen Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Wundversorgung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, neu strukturiert und um klarstellende Angaben zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen ergänzt. Außerdem hat er definiert, wie und mit welchen Leistungen die Versorgung von chronisch und schwer heilenden Wunden durch spezialisierte Einrichtungen erfolgen soll. Ziel ist es, die Versorgungsqualität und damit die Heilungschancen dieser Wunden zu verbessern. Für Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden sind insbesondere die ÄnderunBei jeder Aufgabe sicher zugreifen Mit der geänderten EN ISO 374 sind die Anforderungen an Schutz- und Untersuchungshandschuhe für den Umgang mit Mikroorganismen und Chemikalien deutlich gestiegen. Die latexfreien Untersuchungshandschuhe Peha-soft® nitrile von HARTMANN werden diesen erhöhten Ansprüchen gerecht und sind entsprechend zertifiziert. Sie 7 entsprechen der neuen Klassifizierung Typ B, d. h. sie weisen eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens drei Prüfchemikalien auf. 7 schützen vor Chemikalien gemäß neuer EN ISO 374-4, d. h. Peha-soft nitrile sind in Bezug auf die Degradation (also die Veränderung des Handschuhmaterials, wie z. B. durch Versprödung, Schrumpfung oder Quellung) durch Chemikalien getestet. 7 schützen vor Mikroorganismen gemäß neuer EN ISO 374-5, d. h. sie entsprechen den Anforderungen in Bezug auf Risiken durch Bakterien und Pilze. Darüber hinaus erfüllen sie die Bedingungen zum Virenschutz, die in einem zusätzlichen Test nachzuweisen sind. 7 sind in Prüfverfahren gemäß EN-Anforderungen umfassend getestet worden, d. h. sie wurden u. a. auf Luft- und Wasserdichtigkeit, hydrostatischen Druck und Durchstichfestigkeit geprüft. 7 geben Anwendern mehr Sicherheit, d. h. sie zeigen nachweislich, dass sie einer einheitlichen Zertifizierung unterzogen wurden. gen der Häuslichen KrankenPflege-Richtlinien (HKP-RL) von Bedeutung, die den Besonderheiten dieser Wunden Rechnung tragen. Da chronische und schwer heilende Wunden bei der Versorgung eine hohe pflegefachliche Kompetenz erfordern, sollen diese durch einen spezialisierten Leistungserbringer mit entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften erfolgen. Diese dürfen zudem ihren Patienten eine Anleitung zu wundspezifischen Maßnahmen anbieten. Daneben sollen chronische und schwer heilende Wunden künftig auch in spezialisierten Einrichtungen ambulant versorgt werden. Des Weiteren wurden u. a. Maßnahmen zur interprofessionellen Zusammenarbeit und Vorgaben an die Dokumentation sowie die Beurteilung des Therapieverlaufs konkretisiert. Der Beschluss zur Änderung der HKP-RL tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine auffällige Neuerung sind vor allem die Piktogramme auf den Handschuhverpackungen. Gemäß geänderter EN 374 müssen diese neuen Kennzeichnungen seit April 2019 auf den Verpackungen abgebildet sein. Aktuell 3 HARTMANN WundForum 3/2019

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