Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE
92 Geschäftsbericht 2020 der HARTMANN GRUPPE | Konzernabschluss Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen Als nahestehende Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24 („Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“) müssen Personen und Unternehmen, die die HARTMANN GRUPPE beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden. Die Abgabepflicht erstreckt sich hierbei auch auf Personen, die unmittelbar oder mittelbar einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der HARTMANN GRUPPE ausüben, einschließlich deren engerer Familienangehörigen oder zuzurechnender Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die HARTMANN GRUPPE kann durch Anteilsbesitz von 20 % oder mehr beziehungsweise Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat begründet werden. Berichtspflichtige Geschäftsbeziehungen mit nahestehen- den Personen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistun- gen, wurden nicht unterhalten. Im Zuge der Konsolidierung wer- den Geschäftsvorfälle zwischen den Konzerngesellschaften der HARTMANN GRUPPE eliminiert. Darüber hinaus existieren keine wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises. Mit assoziierten Unterneh- men, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wurden Transaktionen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit vorge- nommen, die sich im Berichts- und Vorjahr bei diesen Gesellschaf- ten wie folgt ausgewirkt haben: in Tausend EUR 2019 2020 Erträge 25.722 23.463 Aufwendungen 2.448 2.290 Forderungen 549 632 Verbindlichkeiten 2.462 229 Aufsichtsrat und Vorstand Bezüge des Aufsichtsrats Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der PAUL HARTMANN AG beträgt 0,9 (2019: 0,8) Mio. EUR. Darüber hinaus haben Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichts- rat Vergütungen für die Ausübung ihrer hauptberuflichen Tätig- keit im Unternehmen in Höhe von 0,4 (2019: 0,4) Mio. EUR be- zogen. Bezüge des Vorstands Die Höhe der Vorstandsvergütung richtet sich nach den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen, der wirtschaftlichen Lage, der Entwicklung und der Zukunftsaus- sichten der HARTMANN GRUPPE sowie der Üblichkeit der Vergü- tung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergü- tungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Die Gesamt- vergütung setzt sich aus einem fixen und einem variablen Bestand- teil zusammen. Die festen Vergütungen und noch bis einschließlich des Geschäftsjahres 2021 teilweise die auf eine mehrjährige Be- messungsgrundlage bezogenen variablen Vergütungsanteile wei- sen betragsmäßig Höchstgrenzen aus. Hinsichtlich der weiteren va- riablen Vergütungsanteile erfolgt eine Beschränkung des An- spruchs der Vorstandsmitglieder dadurch, dass eine Obergrenze des Zielwertes enthalten ist. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Berichts- jahr beliefen sich im Konzern auf 6,2 (2019: 4,8) Mio. EUR. Davon beträgt der variable Anteil 3,4 (2019: 2,2) Mio. EUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind insgesamt 11,7 (2019: 11,7) Mio. EUR zurückgestellt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands betrugen für das Berichtsjahr 0,8 (2019: 2,2) Mio. EUR. Honorare des Abschlussprüfers Die Honorare des Abschlussprüfers betrugen im Berichtsjahr insge- samt 0,6 (2019: 0,7) Mio. EUR. Dabei entfielen 0,4 (2019: 0,5) Mio. EUR auf Prüfungshonorare, 0,1 (2019: 0,1) Mio. EUR auf prü- fungsnahe Dienstleistungen sowie 0,1 (2019: 0,1) Mio. EUR auf Steuerberatungshonorare. Freigabe des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde am 25. Februar 2021 vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. PAUL HARTMANN AG Fünfstück Georgelin Dr. Heinen Kuehn Müller
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