WUNDFORUM 1/2021

Erstattungsfähigkeit Welche Verband- mittel bezahlen die Kassen? Zum Thema Erstattungsfähigkeit für Wundauflagen und andere Produkte zur Wundbehandlung gibt es bereits seit einiger Zeit heiße Diskussionen. Und bei den aktuellsten Regelungen wird schon wieder über Verschiebungen beraten. Hier der aktuelle Stand ... Für eine professionelle Wundbehand- lung werden professionelle Produkte benötigt. Für die fast drei Millionen Betroffenen in Deutschland, die auf eine Versorgung mit Verbandmitteln angewiesen sind, ist es entscheidend, dass die Kosten für diese Produkte von den Krankenkassen übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Menschen mit chronischen Wunden. Den Versorgungsanspruch regelt das 5. Sozialgesetzbuch: § 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln [...] und auf Versor- gung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Eine Frage der Definition Was aber genau ist nun ein Verband- mittel? Erstmals definiert wurde der Begriff 2017 im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Allerdings gab es in der Folge häufig Unstimmigkeiten bei der inhalt - lichen Ausgestaltung, sodass zwei Jahre später eine neue Definition im GSAV, dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung , erfolgte, die den § 31 des SGB V um Absatz 1a ergänzte. Dort heißt es: Verbandmittel sind Gegenstände ein- schließlich Fixiermaterial, deren Haupt- wirkung darin besteht, oberflächen - geschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächenge - schädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend weitere Wir- kungen entfaltet, die ohne pharmako- logische, immunologische oder meta- bolische Wirkungsweise im mensch- lichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise, indem er eine Wunde feucht hält, reinigt, geruchsbindend, antimikrobiell oder metallbeschichtet ist. Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von ein - maligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, gegebenenfalls mehrfach verwendet werden, um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu kompri­ mieren [...]. AKTUELL 4 HARTMANN WUND FORUM 1/2021

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