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BVMed fordert mehr Transparenz bei Entscheidungen der Selbstverwaltung

Auf dem Herbst-Treff des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 10. Oktober 2017 in Berlin, forderte der BVMed im Vorfeld zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen mehr Transparenz und aktive Beteiligung bei den Entscheidungen der Selbstverwaltung und deren Gremien.

von der HARTMANN Online-Redaktion

Für mehr Transparenz „bedarf es einer aktiven Beteiligung der Patientenverbände, der Fachgesellschaften, der Pflege und der Hersteller an den Entscheidungsprozessen von Selbstverwaltung und Gremien", sagte der Stellvertretende BVMed-Vorstandsvorsitzende Stefan Widensohler. Vertreter der MedTech-Hersteller müssten dort, wo ihre Produktbereiche oder damit verbundene Verfahren betroffen sind, als Experten gehört und eingebunden werden. Außerdem sollte es zur Verfahrensbeschleunigung ein Antragsrecht der Herstellerverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Medizintechnologien geben, so der BVMed.

Stefan Widensohler
Stefan Widensohler

Im Krankenhausbereich müssten Medizinprodukte im Rahmen einer innovativen, hochwertigen, an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Krankenhausversorgung auch sachgerecht vergütet werden. Erfolgte dirigistische Eingriffe ins DRG-System müssten rückgängig gemacht werden, so die BVMed-Forderung. „Wir benötigen eine transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Sachkostenkalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus", sagte Widensohler. Eine sinnvolle Mehrmengenregelung müsse auch die steigende Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Das Instrument der Qualitätsverträge sollte ausgebaut werden. Generell sollten für Leistungen im Krankenhaus Ansätze qualitätsdifferenzierter Vergütung weiter an Gewicht gewinnen und konsequent an der Ergebnisqualität ausgerichtet werden.

Ein weiterer Punkt auf der BVMed-Agenda ist die Stärkung der ambulanten Versorgung mit MedTech-Innovationen. Methoden, die für den stationären Sektor positiv bewertet worden seien, müssten beim Vorliegen entsprechender struktureller Voraussetzungen auch ambulant erbracht werden können. Bisherige Behandlungsmethoden im Krankenhaus, die in den ambulanten Sektor überführt werden, müssten schneller eine EBM-Ziffer erhalten. Widensohler: „Aufgrund überlanger Verfahren im Bewertungsausschuss müssen Fristen und Verfahrenswege gesetzlich geregelt werden."

In der Hilfsmittelversorgung fordert der BVMed einen Qualitäts- statt Preiswettbewerb. Die reine Preisfokussierung, insbesondere bei Ausschreibungen, habe teilweise zu einer schlechteren Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen geführt. Ausschreibungen seien nicht in allen Hilfsmittelbereichen zweckmäßig. „Verhandlungsverträge sollten daher grundsätzlich die erste Vertragsoption sein", so der BVMed. Unabhängig davon sei neben den verpflichtenden Qualitätskriterien auch ein funktionierendes verbindliches, transparentes und bundeseinheitliches Vertragscontrolling erforderlich.

Der BVMed unterstützt das Vorhaben der Politik, den Sektor Gesundheitswirtschaft stärker auszubauen. Die Medizintechnik-Unternehmen seien ein wesentlicher Teil der industriellen Gesundheitswirtschaft und ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Die Branche beschäftigt in Deutschland insgesamt über 210.000 Menschen. Der Gesamtumsatz der Branche lag 2016 bei über 29 Milliarden Euro. Rund zwei Drittel der Umsätze werden durch Exporte erwirtschaftet. Die MedTech-Branche ist dabei sehr mittelständisch geprägt. 92 Prozent der MedTech-Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Die MedTech-Branche zeichnet sich vor allem durch kontinuierliche Produktverbesserungen, sogenannte Schrittinnovationen, aus. Im Durchschnitt investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung.