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Fakt: Deutschland braucht
Pflege-(berufe)kammern

Deutschland braucht Pflege(berufe)kammern in den Ländern – und die Bundespflegekammer auf Bundesebene. Sowohl die Länderpflegekammern als auch die Bundespflegekammer sind der Garant dafür, dass bei der pflegerischen Versorgung die Expertise und Interessen der professionell Pflegenden beachtet werden.

von Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR)

Pflege(berufe)kammern (nachfolgend „Pflegekammern“) sind für die Pflegefachpersonen Wertschätzung pur und zugleich das Ende für die Fremdbestimmung ihrer Interessen. Die professionell Pflegenden können selbst bestimmen, wie angesichts der großen pflegerischen Herausforderungen der Beitrag der Berufsgruppe am besten zu gestalten ist. Hierzu gehört die Festlegung ihrer Berufsrechte, ihrer Qualifikation und ihrer Aufgaben. Und sie müssen sich als kraftvolle Interessenvertretung einmischen können. In die Diskussionen und in die Gesetzgebung – in den Ländern und auf Bundesebene.

Drei Pflegekammern erfolgreich gestartet

Erfolgreich gestartet sind die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz, die Pflegekammer in Niedersachsen sowie die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein. Mit großen Schritten gehen wir damit auf Pflegekammern in ganz Deutschland zu. Es wird sich auch eine Bundespflegekammer bilden, ein Zusammenschluss der Pflegekammern in den Ländern. Sie wird die Dachorganisation aller Pflegekammern in Deutschland sein und die Qualität der Versorgung, aber auch die Professionalisierung der beruflich Pflegenden enorm vorantreiben.

Die Pflegekammern in den Ländern sind die größten Berufskammern der Gesundheitsprofessionen; zugleich dabei ausgestattet mit einem hohen Grad an politischer Durchsetzungskraft. Das hilft den professionell Pflegenden wie den Menschen, die Pflege benötigen.

Letzteres ist sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Denn Fakt ist, dass wir viele Themen heute mit weitaus mehr Einfluss der professionell Pflegenden diskutieren würden, wenn es bereits Pflegekammern in allen Ländern geben würde. Allein die weitreichenden Diskussionen um das Pflegeberufegesetz haben das mehr als deutlich gezeigt. Dennoch zeigen die Ergebnisse in den Ländern, in denen es bereits Pflegekammern gibt: Das Kammersystem funktioniert, und es ist erfolgreich.

Pflegekammern setzen Ansprüche um

Die Politik braucht Klarheit und einen eindeutigen Ansprechpartner für die Belange der professionell Pflegenden. Die Pflegekammern werden diesen Ansprüchen voll und ganz gerecht werden.

Pflege(berufe)kammern mischen sich ein, wenn es um die professionell Pflegenden und ihre Belange geht. Die Pflege braucht diesen Blick von der eigenen Profession aus. Damit wird zugleich ein wesentlicher Schritt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gegangen.

Oberstes Ziel der Länderkammern und der Bundespflegekammer wird es sein, dafür Sorge zu tragen, dass eine sachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sichergestellt ist. Ihre Aufgaben sind die Definition der Inhalte und des Spektrums der Pflege. Dazu gehören u. a. die Schaffung einer einheitlichen Berufsethik und Berufsordnung sowie die Regelung der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Hierzu werden die Pflegekammern, wie die Ärztekammern, einer der wichtigsten Akteure sein, wenn es darum geht, Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich auf Landes- und Bundesebene zu beraten und am Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligt zu sein.

Pflegekammern beteiligen sich aktiv

Dabei stehen bei allen Aufgaben die Wahrung der Interessen der beruflich Pflegenden und die Sicherung der Qualitätsstandards im Sinne der Patientensicherheit an erster Stelle. Angesichts des demografischen Wandels und der Umverteilung der Aufgaben werden die Pflegekammern auch zu der dringend benötigten stärkeren Positionierung gegenüber anderen Berufsgruppen, insbesondere gegenüber der Ärzteschaft führen, und doch dabei das Gemeinsame im Blick haben. Der Deutsche Pflegerat ist zuversichtlich, dass es den Kammern gelingt, zusammen mit den Berufsverbänden und im Diskurs mit Arbeitgebern und Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen der Pflege deutlich und nachhaltig zugleich zu verbessern.

Pflegekammern im Überblick

Deutschlandkarte mit Übersicht der Pflegekammern

Pflegekammern erhöhen Ansehen der Pflege

Pflegekammern werden zu einem enormen Motivationsschub und zu mehr Selbstvertrauen bei den professionell Pflegenden führen. Letztlich werden sie wesentlich zum Schutz des Ansehens der Berufsgruppe in der Öffentlichkeit beitragen.

Pflegekammern sind erfolgreich. Sie sind Wertschätzung pur für die professionell Pflegenden!

Der Deutsche Pflegerat ist stolz darauf, dass in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die ersten deutschen Pflegekammern mit einer hohen Professionalität an den Start gegangen sind.

Der Bayerische Landtag hat dagegen die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Dort wurde entgegen dem Wunsch der Pflegefachpersonen eine „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ gegründet, die explizit keine Selbstverwaltung ist. Diese ist und bleibt aus unserer Sicht ein Etikettenschwindel.

In Baden-Württemberg hat sich mit 68 Prozent eine Mehrheit der Pflegefachpersonen für die Gründung einer Pflegekammer ausgesprochen. Die Landesregierung hat versprochen, diesen Wunsch umzusetzen. Mit auf den Weg mit Befragungen gemacht haben sich die Länder Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. An alle anderen Bundesländer und die dort für die Wertschätzung der professionell Pflegenden Verantwortlichen richtet der Deutsche Pflegerat den Appell: Folgen Sie konsequent den vorliegenden positiven Beispielen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen und geben Sie den Weg für weitere Gründungen von Pflegekammern frei!

Argumente für die Pflege(berufe)kammer

  • Die Pflege(berufe)kammer überwacht die rechtmäßige Ausübung des Berufs.
  • Sie definiert pflegerische Aufgaben- und Kompetenzprofile.
  • Sie sichert das Qualitätsniveau pflegerischer Dienst­leistungen durch Qualifizierung.
  • Sie verpflichtet ihre Mitglieder zu lebenslangem Lernen.
  • Sie sorgt für eine Standardisierung beweisgestützter Pflegeverfahren.
  • Sie veranlasst wissenschaftliche Untersuchungen zur ­Darstellung der Pflegeberufe.
  • Sie treibt die Professionalisierung voran.

Quelle: www.deutscher-pflegerat.de

Weshalb gibt es eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft?

Um die Selbstverwaltungsaufgaben einer Kammer erfüllen zu können, werden alle Angehörigen der Heilberufe in der Pflege (Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen) zur Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtet. Diese Pflichtmitgliedschaft ist die Voraussetzung für eine demokratische Meinungsbildung und die Vertretung der Berufsgruppe in ihrer Gesamtheit. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist notwendig, weil die Selbstverwaltungsrechte nur dann an die Berufsgruppe der Pflegenden übertragen werden können. Es muss also sichergestellt sein, dass die Gesamtheit der Berufsgruppe der pflegerischen Heilberufe vertreten wird („Majoritätsprinzip“).

Wichtige Websites zu diesem Thema sind:

Franz Wagner (Jg. 1957), Gesundheits- und Krankenpfleger mit Weiterbildung Intensivpflege sowie Master-Studium Pflege und Gesundheitswissenschaften in Edinburgh; Lehrer für Pflegeberufe, stellvertretender Schulleiter; Bundesgeschäftsführer Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK); Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR); Experte in Pflegebildung, Gesundheits- und Pflegepolitik und Internationalen Fragen der Pflege.











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