RKI-Richtlinie zur Händehygiene - Verbesserung der Compliance

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (KRINKO) hat in ihrer Richtlinie einen neuen „State of the Art“ für die Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ definiert. Sie enthält klar nachvollziehbare Empfehlungen, die damit zur Verbesserung der Compliance beitragen.

von Raimund Koch, PAUL HARTMANN AG, Referat Gesundheitspolitik, Berlin

Die klar nachvollziehbaren Empfehlungen der RKI-Richtlinie liegen schwerpunktmäßig auf den Prozessen in der Händehygiene, der Ausstattung von Handwaschplätzen, Spendern und Händedesinfektionsmitteln. Sie beschreibt, wie die Händehygiene durchzuführen ist und welche Risikofaktoren bestehen. Die Richtlinie ist damit zugleich Leitlinie für eine Qualitätsbewertung im ambulanten und stationären Bereich.


Umfangreich widmet sich die RKI-Richtlinie den Fragen der Compliance in medizinischen Einrichtungen. Betont wird, dass eine Intervention zur Verbesserung der Händehygiene-Compliance immer auch eine individuelle Verhaltensänderung zum Ziel hat. Um diese zu erreichen, sind Interventionen auf verschiedenen Ebenen notwendig. Letztlich müssen alle Mitarbeiter im Krankenhaus, aber auch anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, von der Notwendigkeit einer professionellen und effektiven Händehygiene überzeugt sein. Die Einstellungen und Haltungen der Mitarbeiter gegenüber dem Thema Händehygiene sind aber derzeit häufig uneinheitlich und komplex. Viele Faktoren beeinflussen das letztendliche Verhalten.


Empfohlen wird deshalb ein multimodales Interventionsprogramm das folgende grundlegende Maßnahmen beinhalten:


  • Regelmäßige Personalfortbildungen
  • Messungen mit Ergebnisrückmeldung
  • Verbesserung der Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln
  • Nutzung von Erinnerungs- und Werbematerialien
  • sichtbare Unterstützung durch die administrativen Ebenen.

Zusätzlich haben sich Zielvereinbarungen, Anreizsysteme und Strategien zur Förderung der Übernahme von Verantwortung als effektiv erwiesen. Das RKI sieht erheblichen Schulungsbedarf, beispielsweise durch Online-Programme und Präsenzschulungen. Entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance und zur Qualitätssicherungen werden aufgelistet.


Damit sind in den RKI-Empfehlungen viele Aspekte und Inhalte des Evolution Concepts zur Händehygiene von HARTMANN enthalten.


In der RKI Richtlinie wird darüber hinaus auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die hygienische Händedesinfektion die mit Abstand wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung der Infektionsketten in Gesundheitseinrichtungen darstellt und damit zwingend zur Prophylaxe von nosokomialen Infektionen gehört. Die konkreten Empfehlungen zur Händedesinfektion basieren auf den Erkenntnissen der WHO und der sich daraus ableitenden Indikationen in fünf Indikationsgruppen (Five Moments). In der Richtlinie behandelt werden auch Themen der Händewaschung und der Ausstattung medizinischer Handwaschplätze.
Festzuhalten bleibt, dass nun die Empfehlungen der KRINKO eine Leitlinie für die Bewertung der Umsetzungsqualität darstellt. Qualitätsmanagement und Qualitätsprüfungen werden sich deswegen zukünftig an dieser Leitlinie orientieren müssen.