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HHVG: Rahmenempfehlungen zum Vertragscontrolling unzureichend

Der BVMed befürchtet eine drastische Verschlechterung der Hilfsmittelversorgung, wenn das Vertragscontrolling nicht verbindlich umgesetzt werde. Die aktuell vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Rahmenempfehlungen seien „zu unkonkret und unverbindlich“.

von der HARTMANN Online-Redaktion

Zum Hintergrund: Mit der im April 2017 in Kraft getretenen Hilfsmittelreform (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) soll die Qualität der Hilfsmittelversorgung durch ein stärkeres Vertragscontrolling der Krankenkassen gestärkt werden. Zur Sicherung der Versorgungsqualität soll mit letzterem erreicht werden, dass die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer eingehalten werden. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung des Vertragscontrollings an. Grundlage sollen die vom GKV-Spitzenverband formulierten Rahmenempfehlungen bilden.

Insbesondere angesichts zunehmender Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln bewertet der BVMed die nun vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Rahmenempfehlungen zum Vertragscontrolling als unzureichend. So fehle es an konkreten Vorgaben, in welcher Form die Überprüfungen (beispielsweise Datenauswertungen oder Versichertenbefragungen) durchzuführen sind. Vorgaben zur Häufigkeit und Höhe der Stichprobenprüfungen fehlen gänzlich. Auch die aufgelisteten "Indikatoren für Auffälligkeiten" lassen nach Ansicht des BVMed zu viel Spielraum.


Die einzelnen Kostenträger könnten das Vertragscontrolling somit selbst gestalten. Dies erschwere nicht nur die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, die vor allem für die Versicherten bei der Wahl der Krankenversicherung von Bedeutung ist. Auf der Grundlage eines nur dürftigen Vertragscontrollings könne es nicht gelingen, Versorgungsdefizite aufzudecken und Qualität zu sichern. Genau dies werde angesichts der zunehmenden Sparmaßnahmen der Krankenkassen jedoch umso relevanter. Sofern es hier also keine Anpassung gäbe, führt die gesetzliche Regelung des HHVG nach Einschätzung des BVMed ins Leere.

Der BVMed setzt sich für ein grundsätzlich bundeseinheitlich geregeltes Vertragscontrolling ein. Nur so können vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse hervorgebracht und unnötiger bürokratischer Mehraufwand vermieden werden.