PflegeDienst 1/2020

Die „medizinisch notwendige“ Saugkapazität Beim Beratungsgespräch werden auch die Trinkgewohnheiten und damit die tägliche Trink- menge erfasst. Aus ihr ergibt sich dann, welche Saugstärken die Produkte als medizinisch not- wendige, von der Kasse übernommene Leistung bieten müssen. Wünscht der Versorgte höhere Saugstärken, muss er für diese eine Aufzahlung entrichten. Angehörigen die medizinische Situation, das häusliche Umfeld, die aktuelle Versorgung und wei- tere Themen, um dann ganz indi- viduell die geeigneten Produkte vorschlagen zu können. Davon gehen dann Muster in verschiedenen Größen an den Betroffenen, damit er alle Optio- nen testen kann. Hat er sich für ein Hilfsmittel entschieden, startet der Leistungserbringer die Liefe- rung nach Hause. Auch sie ist Teil des Leistungsspektrums. Wer bezahlt was? Eine wichtige Frage ist immer das Geld. Die Kasse übernimmt bei Inkontinenz die Kosten für eine „wirtschaftliche und medizi- nisch notwendige Versorgung“. Wie diese im Detail aussieht, ent- scheidet der Leistungserbringer auf Grundlage der durchgeführ- ten Beratung und Anamnese. Er schlägt dem Betroffenen in der Regel zwei Arten einer von der Kasse bezahlten Inkontinenzver- sorgung vor, z. B. ein zweiteiliges System aus Einlage und Netzhös- chen oder einen Inkontinenzslip. Tipp: Erhält der Betroffene beim gewählten Leistungserbringer z. B. keine Muster oder keine Versorgung, mit der er zurecht- kommt, kann er jederzeit zu einem anderen Leistungserbringer wie z. B. HARTMANN wechseln. Der Kunde erhält immer die Menge, die für ihn medizinisch notwendig ist, und muss einzig eine Zuzahlung leisten, wie sie für jedes Hilfs- oder Arzneimittel geleistet werden muss. Sie beträgt 10 % des Rezeptwerts, der sich aus der Pauschale ergibt, mit der der Leistungserbringer von der Kasse vergütet wird. Sie liegt aktuell im Durchschnitt bei rund 21 Euro pro Monat, womit die monatliche Zuzahlung circa 2,10 Euro beträgt. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, auf Wunsch eine individuelle, über das „Notwen- dige“ hinausgehende Versorgung zu erhalten, die mehr Komfort, Sicherheit oder Diskretion bietet. Für diese ist dann allerdings vom Versicherten eine Aufzahlung zu leisten, wenn die Kosten die Pau- schale übersteigen. So werden beispielsweise Pull- ups, also Inkontinenzhosen, die sich wie Unterwäsche anziehen lassen, in der Regel nicht von der Kasse vergütet, von den Betroffe- nen aufgrund ihres hohen Kom- forts aber sehr geschätzt. Informationen über diese Optionen bekommt man beim Leistungserbringer. Die dargestellten Regelungen be- ziehen sich auf gesetzlich Versi- cherte. Privatver- sicherte müssen die Kostenüber- nahme meist in- dividuell mit ihrer Versicherung klären. Das Rezept wird beim Leistungserbringer eingereicht, der den Betroffenen und/oder die Angehörigen berät und Muster zur Verfügung stellt. Hat sich der Betroffene nach dem Test der Muster für seine individuelle Versorgung entschieden, liefert der Leistungserbringer die Produkte regelmäßig nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab. Trinkmenge pro Tag 2.000 ml Ausscheidungsmenge ca. 1.400 ml gesamte Saugkapazität 1.900 ml 0 2 4 Getränke im Tagesverlauf Inkontinenz- produkte im Tagesverlauf MoliCare Slip 5 Tropfen MoliCare Slip 5 Tropfen MoliCare Slip 7 Tropfen 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 Produkte & Anwendung 11 HARTMANN PflegeDienst 1/2020

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