PflegeDienst 1/2020

In der Gruppe der über 65-Jäh- rigen ist Inkontinenz eine der häufigsten Alterskrankheiten und oft ergibt sich daraus auch lang- fristig eine Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Pflege durch Ange- hörige stößt dann häufig an ihre Grenzen. Inkontinenz ist daher auch der Grund für jeden zweiten Umzug in ein Pflegeheim. Während in der stationären Altenpflege die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln gut orga- nisiert ist, z. B. mit Management- Systemen wie HILMAS, sieht die Situation in der häuslichen Pflege oft anders aus. Viele ambulante Pflegedienste werden bei neuen Kunden mit der Situation konfrontiert, dass die Patienten gar nicht oder zumin- dest nicht optimal versorgt sind. Und oft bezahlen die Pflegebe- dürftigen oder ihre Angehörigen die Hilfsmittel aus eigener Tasche. Dabei ist eine gute Inkontinenz- versorgung mit hochwertigen Produkten auch im häuslichen Bereich problemlos realisierbar, denn es besteht eine grundsätz- liche Leistungspflicht der gesetz- lichen Krankenkassen. Immer zuerst zum Arzt Erster Ansprechpartner ist zu- nächst der Arzt, der beurteilt, ob eine Inkontinenz vorliegt. Ist dies der Fall, kann er ein Rezept für die Inkontinenzversorgung ausstellen. Dort muss folgendes eingetragen sein: zum einen „Inkontinenzver- sorgung“ oder noch besser „auf- saugende Inkontinenzversorgung“ und zum anderen die Diagnose. Wie lange ein Rezept gültig ist, hängt übrigens von der jeweiligen Kasse ab. Tipp: Beim Arzt mög- lichst nach einer „Dauerverord- nung“ fragen. Beratung ist oberstes Gebot Mit seinem Rezept kann der Betroffene oder einer seiner Angehörigen nun mit einem sogenannten „Leistungserbrin- ger“ Kontakt aufnehmen. Das wird für viele die Apotheke oder das Sanitätshaus vor Ort sein, kann aber auch ein Hersteller wie HARTMANN mit seiner Website MoliCare.de sein. Der Weg zum passenden Inkontinenzprodukt Perfekt versorgt bei Inkontinenz – so geht es in der häuslichen Pflege Eine individuelle Versorgung bei Inkontinenz trägt auch in der häuslichen Pflege zu mehr Lebensqualität für den Betroffenen bei. Zudem fällt die medizinisch notwen- dige Versorgung unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, wobei es einige Punkte im Ablauf zu beachten gibt. Wichtig ist, dass der Leistungs- erbringer einen Vertrag mit der Krankenkasse des Betroffenen hat. Nicht alle Apotheken und Sanitätsfachgeschäfte arbeiten – im Gegensatz zu HARTMANN – mit allen gesetzlichen Kassen zusammen. Informationen dazu bieten die Kassen meist auf ihren Websites oder am Servicetelefon. Die Aufgabe des Leistungser- bringers ist nicht nur eine reine Belieferung mit Produkten, son- dern der komplette Service rund um die Inkontinenzversorgung. Dies beginnt im ersten Schritt mit einem ausführlichen Bera- tungsgespräch – persönlich vor Ort in der Apotheke oder tele- fonisch. Die Berater besprechen mit dem Betroffenen oder dessen Der Arzt beurteilt die Schwere der Inkon- tinenz und stellt, wenn alle Voraussetzun- gen für einen Verordnung erfüllt sind, ... ... ein Rezept für die Ver- sorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel aus. Ein Beitrag von Saskia Mersmann, Key Account Management Krankenkassen, Vertrieb Care bei HARTMANN Deutschland 10 HARTMANN PflegeDienst 1/2020 Produkte & Anwendung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=