PflegeDienst 3/2019

Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheit- licher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden. Das sind die Ziele des MDK-Reformgesetzes, dessen Entwurf am 17. Juli 2019 vom Kabinett beschlossen wurde und das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Dazu Bundesgesundheitsminis- ter Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medi- zinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Kran- kenkassen organisiert. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“ Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherun- gen (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Entsprechend dem Gesetz sollen sie künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medi- zinischer Dienst“ (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organi- satorisch gelöst. Ebenso wird die Mit der groß angelegten Initiative „MACH MIT!“ möchte HARTMANN das Bewusstsein aller für Des- infektion im Beruf und im Alltag stärken. Denn es braucht ein starkes Bewusstsein in Sachen Hygiene, um gesundheitliche Gefahren durch pathogene, d. h. krankmachende Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu erkennen und sie durch geeignete Desinfek- tionsmaßnahmen zu bekämpfen. Und das ist nicht einfach. Potenziell pathogene Bakterien und Viren besiedeln in unsere Umwelt und sind für das menschliche Auge nicht erkennbar. „Sauber“ erscheinende Hände oder Oberflächen können also schwer kontaminiert sein und durch Übertragung wie z. B. Hände schütteln oder Türen öffnen zur weiteren riskanten Infektionsquelle wer- den. Vor allem in Zeiten, in denen Grippe- und Noro- viren verstärkt auftreten, kann die Übertragungs- und Ansteckungsgefahr epidemische Ausmaße anneh- men. Zu beachten sind außerdem die antibiotika- resistenten Keime (MRSA), die längst ihren Weg aus den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in das prämedizinische und häusliche Umfeld gefunden haben. Um diese Infektionskette durch Schmier- und Kontaktinfektionen zu durchbrechen, gibt es eine sehr wirksame Maßnahme: die Desinfektion vor allem der Hände und gegebenenfalls kontaminierter Flächen. Es ist das Ziel von „MACH MIT!“, breite Bevölke- rungsschichten auf das wichtige Thema Desinfek- tion aufmerksam zu machen. Diese Initiative ist ein bedeutsamer Schritt für HARTMANN. „Desinfektion geht alle an!“, sagt Dr. Chima Abuba, der Leiter von HARTMANN Deutschland. „Wir klären auf und übernehmen als Marktführer Verantwortung – mit unseren Produkten und einem breiten Angebot aus Service- und Beratungsleistungen.“ Mehr Infos online unter hrt.health/mach-mit Mit dem MDK-Reformgesetz will Bundesgesundheitsminis- ter Spahn die „Medizinischen Dienste unabhängiger, trans- parenter und patientenorientierter“ machen. Besetzung der Verwaltungsräte der MD neu geregelt. In den Ver- waltungsräten werden künftig Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und Verbraucher sowie der Ärzte- schaft und der Pflegeberufe ver- treten sein. Im Krankenhausbereich soll die Abrechnungsqualität den Umfang der zulässigen Prüfungen durch Krankenkassen bestimmen. Strit- tige Kodier-Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Weitere Infor- mationen zum MDK-Reformge- setz unter http:// bit.ly/mdk-reform 3 HARTMANN PflegeDienst 3/2019 Kurz & knapp

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=