PflegeDienst 3/2019

Hintergrund der aktuellen Reform ist, dass die bisherige Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten ist, weil Qualitätsmängel der Einrich- tungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungs- gesetz II den Pflegequalitäts- ausschuss – ein gemeinsames Gremium von Pflegekassen und Leistungserbringern – eingerichtet und ihn beauftragt, durch wissen- schaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstel- lung zu entwickeln. Dazu hat der Pflegequalitätsaus- schuss das Institut für Pflegewis- senschaft an der Uni Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für angewandte Qualitätsförde- rung und Forschung im Gesund- heitswesen (aQua-Institut) in Göttingen beauftragt, Vorschläge für eine Reform zu erarbeiten und konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung zu entwickeln. Am 9. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag, die neu entwickelten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR voll- stationär) Ende 2019 umzusetzen. Die drei Bausteine der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien Zielsetzung der Neuentwicklung war, das System so zu gestalten, dass sich Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch potenzielle Mitarbeiter „fundiert und objektiv über Pflegeeinrich- tungen informieren können“, wie Andreas Westerfellhaus dazu feststellte. Dementsprechend basieren die Qualitätsdarstellung zukünftig auf drei Säulen: 7 auf den Ergebnissen von Quali- tätsindikatoren , die die Heime selbst erheben, also einer inter- nen Bewertung, 7 auf ausgewählten externen Qualitätsprüfergebnissen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Prüfdienst der PKV nach einem neuen Verfahren 7 und auf allgemeinen Informa- tionen zur Einrichtung. Was bedeutet der „Indikatorenansatz“? Stationäre Einrichtungen sollen im Abstand von sechs Monaten Informationen zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewoh- ner – sogenannte Ergebnisindi- katoren – erheben und sie an die Datenauswertungsstelle (DAS) zur Auswertung übermitteln. Dabei wird beispielsweise erfasst, wie mobil und selbstständig die ein- zelnen Bewohner sind, wie viele Bewohner wie oft an Dekubitus oder an den Folgen von Stürzen leiden und anderes mehr. Nach Auswertung und Prüfung durch die DAS werden die Ergeb- nisindikatoren jeder Einrichtung mit den Daten aller Heime bun- desweit verglichen. Die Zuord- nung einer Qualitätsbewertung erfolgt mithilfe von Referenzwer- ten und einer fünfstufigen Syste- matik: Die Ergebnisqualität liegt 7 weit über dem Durchschnitt 7 leicht über dem Durchschnitt 7 nahe beim Durchschnitt 7 leicht unter dem Durchschnitt 7 weit unter dem Durchschnitt Die Einrichtung erhält dann von der DAS einen Bericht darüber, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt ist, sowie Hinweise für Verbesserungsbedarf. Dieser Bericht geht auch an den MDK für die externe Qualitätsprüfung. Wie die DAS prüft Durch den Indikatorenansatz sollen die Einrichtungen im Hin- blick auf die Qualitätstransparenz mehr Verantwortung überneh- men. Um nun aber auch die Akzeptanz der erhobenen Daten Dieser Beitrag basiert auf Infor- mationsmaterial des MDS und den Qualitätsprü- fungs-Richtlinien für die vollstatio- näre Pflege (QPR vollstationär) des GKV-Spitzenver- bandes sowie Fachinformatio- nen der AOK. Medizin & Pflege 13 HARTMANN PflegeDienst 3/2019 Neue Qualitäts- standards lösen Pflegenoten ab Die bisher vom MDK vergebenen Pflege- noten standen jahrelang in der Kritik, weil Qualitätsmängel nicht klar erkenn- bar waren. Sie werden ab sofort durch neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) abgelöst, die für mehr Transparenz bei der Bewertung der Arbeitsqualität von Alten- und Pflegeheimen sorgen sollen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDU5MjM=