Der G-BA regelt in der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege Rahmenvorgaben zu einzelnen nach dem Leistungsverzeichnis der Richtlinie verordnungsfähige Maßnahmen, bei denen Pflegefachkräfte selbst über die erforderliche Häufigkeit und Dauer bestimmen können. Die Rahmenempfehlung wurde angepasst und die Umsetzung erfolgte zum 01.07.2024.
In unserem Webinar zeigen wir auf, welche Neuerungen diese Empfehlung mit sich bringt und was Sie beachten sollten.